Pressemitteilung von IPPNW.de
Nach einer ersten Sichtung des AKW-Stresstests der Reaktorsicherheitskommission (RSK) vom 16. Mai 2011 moniert die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW grobe Fehler dieser Stellungnahme. „Es zeigt sich, dass die RSK die Benennung selbst offenkundiger Sicherheitsdefizite vermeiden wollte, die Insidern selbstverständlich bekannt sind“, kritisiert IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz. „Damit verfehlt dieses Beratungsgremium seine Aufgabe, der Politik eine sachgerechte fachliche Grundlage für die anstehenden Entscheidungen zur Verfügung zu stellen.“
Die IPPNW benennt beispielhaft folgende Ungereimtheiten:
1. Die RSK vertritt die „Auffassung“, hinsichtlich der Erdbebenauslegung bestünden „erhebliche Reserven“ und „Konservativitäten“ (S. 7). Das erstaunt vor dem Hintergrund, dass etwa die hessische Atomaufsicht für das Atomkraftwerk Biblis lediglich eine Auslegung gegen relativ schwache Erdbeben, die so genannten 50%-Fraktile, verlangt. Die Verwendung der 50%-Fraktile ist aber nach Auffassung des behördeneigenen Gutachters explizit „nicht konservativ“. Die RSK-Arbeitsgruppe Seismologie argumentierte in ihrer Stellungnahme zu dem Gutachten ebenfalls in diese Richtung. Und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Stilllegung des Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich damit begründet, dass die Verwendung der 50%-Fraktile nicht konservativ ist. Die Entscheidung wurde vom Bundesverwaltungsgericht gehalten.
2. RSK behauptet, es würden für alle Anlagen Auslegungsreserven gegenüber dem nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik geforderten 10.000-jährlichen Hochwasser bestehen (S. 7). Das ist nachweislich falsch: Im Rahmen der Biblis-Klage der IPPNW hat RWE zugegeben, dass lediglich ein 1000-jährliches Hochwasser zugrunde gelegt wurde.
3. Die RSK behauptet, sie könne aufgrund „nicht ausreichender Angaben“ der Betreiber zu den Entladezeiten der Notstrom-Batterien nicht bewerten, ob beim so genannten „Station blackout“ (Ausfall der Drehstromversorgung) vitale Sicherheitsfunktionen über mindestens zehn Stunden erfüllt werden könnten (S. 9). Diese Aussage muss erstaunen. Jeder Fachmann weiß, dass die Entladezeiten der Batterien deutlich unter zehn Stunden liegen. In Biblis B reicht die Batteriekapazität laut RWE und TÜV nur für zwei bis drei Stunden, unter ungünstigen Umständen sogar nur für eine halbe Stunde. Die GRS zeigte im Rahmen der Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke, dass beim Station Blackout Druckhalter-Abblaseventile nach einer gewissen Zeit nicht mehr öffnen können, „da die Batterien bereits entleert sind“.
4. Die RSK behauptet, sonstige naturbedingte Ereignisse hätten in dieser Stellungnahme nicht behandelt werden müssen, da sie „weitgehend abgedeckt“ seien (S. 8). Das ist nicht nachvollziehbar. Das Öko-Institut hat in einem Gutachten im Auftrag der Bundesatomaufsicht festgestellt, dass das Thema Robustheit gegenüber extremen Wettersituationen (Sturm, Gewitter, extreme Temperaturen, Schneefall, Vereisung, Hagel etc.) sicherheitstechnisch eine hohe Relevanz hat. In Biblis B kam es infolge eines Unwetters am 8. Februar 2004 zum gefürchteten Notstromfall, der zum Super-GAU hätte führen können. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) warnte schon 1992 in einer Studie vor gefährlichen Überspannungen infolge von Blitzschlag. Derartige Einwirkungen von außen werden durch die Behandlung von Flugzeugabstürzen und dergleichen nicht „abgedeckt“.
5. Die RSK tut so, als seien ihr gravierende Defizite hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit der „anlageninternen Notfallmaßnahmen“ bei Konvoianlagen unbekannt (S. 6, 11 ff.). Die IPPNW hat wiederholt darauf hingewiesen, dass einer Studie der GRS zufolge bei Leckstörfällen (beispielsweise in Folge eines Erdbebens) die Notfallmaßnahmen gerade in den zuletzt errichteten Konvoianlagen erwartungsgemäß nicht funktionieren. Dafür scheint man sich in der RSK nicht zu interessieren.