Bundesumweltministerium: Unterlagen zu Cattenom schnellstmöglich in Deutschland auslegen
Pressemitteilung BMU.de
Die französischen Behörden haben Ende letzter Woche das Bundesumweltministerium darüber informiert, dass der Betreiber des französischen Atomkraftwerkes Cattenom eine neue Genehmigung für radioaktive Ableitungen in die Mosel beantragt hat. Die Unterlagen über diese Pläne sollen schnellstmöglich für die deutsche Bevölkerung in der Grenzregion ausgelegt werden. Dafür setzt sich das Bundesumweltministerium bei den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland ein. Der Bund hat mit den französischen Behörden vereinbart, dass bis Mitte Oktober Einwendungen und Stellungnahmen abgegeben werden können.
Nach Angaben der französischen Seite sollen die bisherigen Genehmigungswerte für die Ableitung von radioaktiven Stoffen ins Moselwasser mit Ausnahme von Tritium reduziert werden. Der Ableitungswert für Tritium soll zunächst bestehen bleiben, vorsorglich wird für eine ab 2006 vorgesehene andere Betriebsweise der Brennelemente ein Antrag auf Erhöhung der Ableitungswerte für Tritium gestellt.
Die deutsche Beteiligung erfolgt im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die Unterlagen werden bereits seit August 2003 auf französischer Seite in der Umgebung der Anlage zur Einsicht der Bevölkerung ausgelegt. Da die Unterlagen versehentlich erst am 5. September im Bundesumweltministerium eingegangen sind, wurde mit der französischen Seite Einvernehmen erzielt, dass die deutsche Seite bis Mitte Oktober zu dem Vorhaben Stellung nehmen kann. Dies erlaubt es, dass auch in Deutschland die Bürger in angemessenem Umfang beteiligt werden können. Das Bundesumweltministerium nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Ableitung von radioaktiven Stoffen in die Mosel sehr ernst.
Deshalb hat das Bundesumweltministerium die Strahlenschutzkommission gebeten, die französischen Genehmigungsunterlagen fachlich zu prüfen. Die SSK soll insbesondere eine Stellungnahme zu dem beantragten höheren Tritiumwert abgeben.
10 September 2003
03 September 2003
BMU: Gorleben-Moratorium gilt
Pressemitteilung BMU.de Markus Rabanus >>
Zu der Aktion einer Gruppe von Atomkraftgegnern, die sich seit dem Vormittag auf dem Gelände des Erkundungsbergwerk in Gorleben aufhalten, erklärt der Sprecher des BMU, Michael Schroeren:
Die Bundesregierung hat mit den Energieversorgungsunternehmen am 14. Juni 2000 vereinbart, die Erkundungsarbeiten für ein Endlager in Gorleben für längstens zehn Jahre zu unterbrechen. In dieser Zeit sollen grundsätzliche und konzeptionelle Fragen zur Endlagerung von Atommüll und zum Salzstock Gorleben geklärt werden.
Die an der heutigen Aktion Beteiligten werden sich bei ihrem Aufenthalt auf dem Bergwerksgelände davon überzeugen können, dass das vereinbarte Moratorium gilt. Seit über drei Jahren finden dort keine Erkundungsarbeiten mehr statt.
Anders als die Opposition, die sich einer offenen und vorbehaltlosen Diskussion über die Bewältigung der von der Atomwirtschaft hinterlassenen nuklearen Erblast verweigert, sucht der Bundesumweltminister diesen Dialog. Selbstverständlich war und ist er auch zu Gesprächen mit der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg bereit. Ein für vergangenen Juli ins Auge gefasster Termin war auf Bitten der Bürgerinitiative mit Verweis auf die Urlaubszeit verschoben worden. Der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, hatte die Bürgerinitiative erst vor rund vier Wochen zu einem Gespräch empfangen.
Zu der Aktion einer Gruppe von Atomkraftgegnern, die sich seit dem Vormittag auf dem Gelände des Erkundungsbergwerk in Gorleben aufhalten, erklärt der Sprecher des BMU, Michael Schroeren:
Die Bundesregierung hat mit den Energieversorgungsunternehmen am 14. Juni 2000 vereinbart, die Erkundungsarbeiten für ein Endlager in Gorleben für längstens zehn Jahre zu unterbrechen. In dieser Zeit sollen grundsätzliche und konzeptionelle Fragen zur Endlagerung von Atommüll und zum Salzstock Gorleben geklärt werden.
Die an der heutigen Aktion Beteiligten werden sich bei ihrem Aufenthalt auf dem Bergwerksgelände davon überzeugen können, dass das vereinbarte Moratorium gilt. Seit über drei Jahren finden dort keine Erkundungsarbeiten mehr statt.
Anders als die Opposition, die sich einer offenen und vorbehaltlosen Diskussion über die Bewältigung der von der Atomwirtschaft hinterlassenen nuklearen Erblast verweigert, sucht der Bundesumweltminister diesen Dialog. Selbstverständlich war und ist er auch zu Gesprächen mit der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg bereit. Ein für vergangenen Juli ins Auge gefasster Termin war auf Bitten der Bürgerinitiative mit Verweis auf die Urlaubszeit verschoben worden. Der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, hatte die Bürgerinitiative erst vor rund vier Wochen zu einem Gespräch empfangen.
31 August 2003
"AKW's statt Windenergie sind ökonomischer und ökologischer Unsinn!"
Pressemitteilung Bundesverband Windenergie
Berlin/Osnabrück, 31.08.2003 - Auf massive Kritik stößt die Ankündigung der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel, im Falle eines Wahlsieges bei der nächsten Bundestagswahl den Neubau von Atomkraftwerken wieder zuzulassen. Der BWE weist zudem Vorwürfe von Merkel zurück, die Windkraftnutzung sei aus deutscher Sicht nicht rentabel.
BWE-Präsident Peter Ahmels: "Frau Merkels energiepolitische Geisterfahrt wird die Wähler abschrecken. Kernenergie ist eine hochsubventionierte, viel zu teure Technologie, deren Risiken so hoch sind, dass man sie bis heute nicht versichern lassen kann. Es wird sich auch keine Gemeinde finden lassen, die als Standort für neue AKW's zur Verfügung steht."
Aus diesen Gründen würden schließlich auch 13 von 15 EU-Staaten zukünftig auf Kernenergie verzichten. Selbst Frankreich plane aus Kostengründen keine neuen AKW's. Ahmels: "Zudem haben die Abschaltungen in diesem Sommer gezeigt, dass Kernkraft kein verlässlicher Energieträger ist." Ganz anders verhalte es sich mit Erneuerbaren Energien: "Kühlwasser für AKW's und Kohlekraftwerke kann europaweit knapp werden, eine europaweite Windstille hat es allerdings noch nie gegeben und auch keinen Mangel an Sonnenenergie."
Im Gegensatz zu Merkels Äußerungen sei die Windkraft volkswirtschaftlich schon jetzt rentabel. "Angesichts der von der Allgemeinheit zu finanzierenden Umweltschäden und stetig steigender Preise für konventionelle Energie sind erneuerbare Energien die einzigen dauerhaft günstigen Energieträger", so Ahmels. An Merkel, die in ihrem Wahlkreis nach BWE-Informationen bereits eine großangelegte Anti-Windkraft-Kampagne geplant hat, appelliert der Verband: "Die Union wäre besser beraten auf Zukunftstechnologien zu setzen, anstatt weiter Dinosauriertechnologien zu subventionieren."
Windenergie-Forum
Berlin/Osnabrück, 31.08.2003 - Auf massive Kritik stößt die Ankündigung der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel, im Falle eines Wahlsieges bei der nächsten Bundestagswahl den Neubau von Atomkraftwerken wieder zuzulassen. Der BWE weist zudem Vorwürfe von Merkel zurück, die Windkraftnutzung sei aus deutscher Sicht nicht rentabel.
BWE-Präsident Peter Ahmels: "Frau Merkels energiepolitische Geisterfahrt wird die Wähler abschrecken. Kernenergie ist eine hochsubventionierte, viel zu teure Technologie, deren Risiken so hoch sind, dass man sie bis heute nicht versichern lassen kann. Es wird sich auch keine Gemeinde finden lassen, die als Standort für neue AKW's zur Verfügung steht."
Aus diesen Gründen würden schließlich auch 13 von 15 EU-Staaten zukünftig auf Kernenergie verzichten. Selbst Frankreich plane aus Kostengründen keine neuen AKW's. Ahmels: "Zudem haben die Abschaltungen in diesem Sommer gezeigt, dass Kernkraft kein verlässlicher Energieträger ist." Ganz anders verhalte es sich mit Erneuerbaren Energien: "Kühlwasser für AKW's und Kohlekraftwerke kann europaweit knapp werden, eine europaweite Windstille hat es allerdings noch nie gegeben und auch keinen Mangel an Sonnenenergie."
Im Gegensatz zu Merkels Äußerungen sei die Windkraft volkswirtschaftlich schon jetzt rentabel. "Angesichts der von der Allgemeinheit zu finanzierenden Umweltschäden und stetig steigender Preise für konventionelle Energie sind erneuerbare Energien die einzigen dauerhaft günstigen Energieträger", so Ahmels. An Merkel, die in ihrem Wahlkreis nach BWE-Informationen bereits eine großangelegte Anti-Windkraft-Kampagne geplant hat, appelliert der Verband: "Die Union wäre besser beraten auf Zukunftstechnologien zu setzen, anstatt weiter Dinosauriertechnologien zu subventionieren."
01 August 2003
Bundesumweltministerium: Keine nachträgliche Absenkung der Sicherheitsstandards in Biblis A
Prüfung der hessischen Atomaufsicht unzureichend
Pressemitteilung BMU.de
Das Bundesumweltministerium hat heute der hessischen Atomaufsicht mitgeteilt, dass eine Veränderungsgenehmigung, die zum Weiterbetrieb des Atomkraftwerks Biblis A notwendig ist, nicht erteilt werden darf. Nach wochenlanger Verzögerung wurde das Bundesumweltministerium erst vor wenigen Tagen darüber informiert, dass eine Betondecke im Sicherheitsbehälter den Folgen des Bruchs einer Hauptkühlmittelleitung nicht standhalten würde. Mit der von der hessischen Atomaufsicht vorgelegten Änderungsgenehmigung wäre dieser Zustand offiziell akzeptiert und damit der Sicherheitsstandard für das Atomkraftwerks nachträglich abgesenkt worden.
Das Bundesumweltministerium hat der hessischen Atomaufsicht im Anschluss an eine vorhergehende Weisung verbindlich deutlich gemacht, dass die beabsichtigte Erteilung der Genehmigung erst dann in Frage kommt, wenn die Störfallbeherrschung nach den Vorgaben der Errichtungsgenehmigung nachgewiesen ist. Das Bundesumweltministerium hat damit zugleich einer Duldung des ungenehmigten Betriebes der Anlage widersprochen. Ein Wiederanfahren kommt danach erst in Betracht, wenn der Sicherheitsstandard der Anlage dem bei der Errichtung genehmigten Stand entspricht. Die entsprechenden Maßnahmen zur Verstärkung der Betondecke wären gegebenenfalls zügig zu genehmigen.
Am 17. April 2003 wurde festgestellt, dass für die Störfallbeherrschung wichtige Wasserdurchlässe, sogenannte Sumpfsiebe, entgegen der geltenden Genehmigung von Anfang an zu klein gebaut waren. Die Anlage wurde daraufhin sofort heruntergefahren und liegt seitdem still. Der Betreiber hat einen Antrag auf Genehmigung zur Vergrößerung dieser Sumpfsiebe bei der hessischen Genehmigungsbehörde gestellt. Die Hessische Genehmigungsbehörde wollte Anfang Juli diese für das Wiederanfahren des Reaktors erforderliche Genehmigung erteilen. Neben der unkritischen Übernahme von Anlagendaten des Betreibers hat die hessische Behörde insbesondere ignoriert, dass die Auslegung der Betondecke ("Sumpfdecke") den Belastungen durch den Bruch einer großen Hauptkühlmittelleitung nicht standhält. Erst mit wochenlanger Verzögerung hat die hessische Atomaufsicht gegenüber dem Bundesumweltministerium eingeräumt, dass ihr bereits seit längerer Zeit bekannt ist, dass die sogenannte Sumpfdecke bei diesem vorgegebenen Störfall den entstehenden Druck nicht aushalten kann. Die Hessische Atomaufsicht beabsichtigte, der Genehmigung kleineren Störfall zugrunde zu legen, der der Stabilität der vorhandenen Betondecke angepasst ist. Dies widerspricht eindeutig der Errichtungsgenehmigung des Atomkraftwerkes. Das Bundesumweltministerium hat deshalb Hessen heute aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nicht nur die Sumpfsiebe vergrößert werden, sondern auch diese andere bautechnische Einrichtung entsprechend der geltenden Errichtungsgenehmigung nachgerüstet wird.
Pressemitteilung BMU.de
Das Bundesumweltministerium hat heute der hessischen Atomaufsicht mitgeteilt, dass eine Veränderungsgenehmigung, die zum Weiterbetrieb des Atomkraftwerks Biblis A notwendig ist, nicht erteilt werden darf. Nach wochenlanger Verzögerung wurde das Bundesumweltministerium erst vor wenigen Tagen darüber informiert, dass eine Betondecke im Sicherheitsbehälter den Folgen des Bruchs einer Hauptkühlmittelleitung nicht standhalten würde. Mit der von der hessischen Atomaufsicht vorgelegten Änderungsgenehmigung wäre dieser Zustand offiziell akzeptiert und damit der Sicherheitsstandard für das Atomkraftwerks nachträglich abgesenkt worden.
Das Bundesumweltministerium hat der hessischen Atomaufsicht im Anschluss an eine vorhergehende Weisung verbindlich deutlich gemacht, dass die beabsichtigte Erteilung der Genehmigung erst dann in Frage kommt, wenn die Störfallbeherrschung nach den Vorgaben der Errichtungsgenehmigung nachgewiesen ist. Das Bundesumweltministerium hat damit zugleich einer Duldung des ungenehmigten Betriebes der Anlage widersprochen. Ein Wiederanfahren kommt danach erst in Betracht, wenn der Sicherheitsstandard der Anlage dem bei der Errichtung genehmigten Stand entspricht. Die entsprechenden Maßnahmen zur Verstärkung der Betondecke wären gegebenenfalls zügig zu genehmigen.
Am 17. April 2003 wurde festgestellt, dass für die Störfallbeherrschung wichtige Wasserdurchlässe, sogenannte Sumpfsiebe, entgegen der geltenden Genehmigung von Anfang an zu klein gebaut waren. Die Anlage wurde daraufhin sofort heruntergefahren und liegt seitdem still. Der Betreiber hat einen Antrag auf Genehmigung zur Vergrößerung dieser Sumpfsiebe bei der hessischen Genehmigungsbehörde gestellt. Die Hessische Genehmigungsbehörde wollte Anfang Juli diese für das Wiederanfahren des Reaktors erforderliche Genehmigung erteilen. Neben der unkritischen Übernahme von Anlagendaten des Betreibers hat die hessische Behörde insbesondere ignoriert, dass die Auslegung der Betondecke ("Sumpfdecke") den Belastungen durch den Bruch einer großen Hauptkühlmittelleitung nicht standhält. Erst mit wochenlanger Verzögerung hat die hessische Atomaufsicht gegenüber dem Bundesumweltministerium eingeräumt, dass ihr bereits seit längerer Zeit bekannt ist, dass die sogenannte Sumpfdecke bei diesem vorgegebenen Störfall den entstehenden Druck nicht aushalten kann. Die Hessische Atomaufsicht beabsichtigte, der Genehmigung kleineren Störfall zugrunde zu legen, der der Stabilität der vorhandenen Betondecke angepasst ist. Dies widerspricht eindeutig der Errichtungsgenehmigung des Atomkraftwerkes. Das Bundesumweltministerium hat deshalb Hessen heute aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nicht nur die Sumpfsiebe vergrößert werden, sondern auch diese andere bautechnische Einrichtung entsprechend der geltenden Errichtungsgenehmigung nachgerüstet wird.
29 Juli 2003
Simone Probst: Bundesregierung hält an transparentem Auswahlverfahren für Atomendlager fest
Bürgerbeteiligung Voraussetzung für Standortbestimmung
Pressemitteilung BMU.de
Die Bundesregierung hält an der Festlegung der Koalitionsvereinbarung von 1998 fest, neben den bisher verfolgten Endlagerprojekten weitere Standorte in unterschiedlichen Wirtsgesteinen auf ihre Eignung zu untersuchen. Dies bekräftigt die Bundesregierung in der Antwort zu einer kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU. "Die Bundesregierung ist im Übrigen der Auffassung, dass es für alle demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag gute Gründe gibt, einen Konsens in der Frage zu suchen, auf welche Weise ein Endlager für nukleare Abfälle in Deutschland ausgewählt wird", heißt es in der Antwort weiter.
In diesem Zusammenhang kritisierte Simone Probst, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, dass sich die Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag, das Land Niedersachsen und die AKW-Betreiber weiteren Gesprächen im Rahmen einer vorgeschlagenen Verhandlungsgruppe verweigert haben. "Die Entscheidung über die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle muss viele hundert Jahre Bestand haben. Wer sich jetzt verweigert, der handelt unverantwortlich gegenüber zukünftigen Generationen", sagte Frau Probst. Eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit und ein schrittweises Vorgehen seien Grundvoraussetzungen, einen solchen Konsens zu erreichen. Hinsichtlich der Kosten ist eine Regelung zu treffen, die der Verantwortung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen als Abfallverursacher gerecht wird.
In der Koalitionsvereinbarung wurde 1998 die Einrichtung des Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte, AK End festgelegt. Dessen Abschlussbericht liegt seit Dezember letzten Jahres vor. Er enthält detaillierte Vorschläge über das Verfahren zur Auswahl eines Endlagerstandortes für radioaktive Abfälle, einschließlich verschiedener Formen der Bürgerbeteiligung. Einen wesentlichen Schwerpunkt bilden die Aussagen zu den geowissenschaftlichen Kriterien für die Standortsuche. Darüber hinaus unterstreicht die AK End sozialwissenschaftliche Kriterien, die ebenfalls bei den Standortauswahl zu berücksichtigen sind. Die weitreichenden Vorschläge einschließlich der zugrundeliegenden fachlichen Rahmenbedingungen der AK End werden innerhalb der Bundesregierung momentan einer intensiven Bewertung unterzogen.
Pressemitteilung BMU.de
Die Bundesregierung hält an der Festlegung der Koalitionsvereinbarung von 1998 fest, neben den bisher verfolgten Endlagerprojekten weitere Standorte in unterschiedlichen Wirtsgesteinen auf ihre Eignung zu untersuchen. Dies bekräftigt die Bundesregierung in der Antwort zu einer kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU. "Die Bundesregierung ist im Übrigen der Auffassung, dass es für alle demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag gute Gründe gibt, einen Konsens in der Frage zu suchen, auf welche Weise ein Endlager für nukleare Abfälle in Deutschland ausgewählt wird", heißt es in der Antwort weiter.
In diesem Zusammenhang kritisierte Simone Probst, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, dass sich die Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag, das Land Niedersachsen und die AKW-Betreiber weiteren Gesprächen im Rahmen einer vorgeschlagenen Verhandlungsgruppe verweigert haben. "Die Entscheidung über die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle muss viele hundert Jahre Bestand haben. Wer sich jetzt verweigert, der handelt unverantwortlich gegenüber zukünftigen Generationen", sagte Frau Probst. Eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit und ein schrittweises Vorgehen seien Grundvoraussetzungen, einen solchen Konsens zu erreichen. Hinsichtlich der Kosten ist eine Regelung zu treffen, die der Verantwortung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen als Abfallverursacher gerecht wird.
In der Koalitionsvereinbarung wurde 1998 die Einrichtung des Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte, AK End festgelegt. Dessen Abschlussbericht liegt seit Dezember letzten Jahres vor. Er enthält detaillierte Vorschläge über das Verfahren zur Auswahl eines Endlagerstandortes für radioaktive Abfälle, einschließlich verschiedener Formen der Bürgerbeteiligung. Einen wesentlichen Schwerpunkt bilden die Aussagen zu den geowissenschaftlichen Kriterien für die Standortsuche. Darüber hinaus unterstreicht die AK End sozialwissenschaftliche Kriterien, die ebenfalls bei den Standortauswahl zu berücksichtigen sind. Die weitreichenden Vorschläge einschließlich der zugrundeliegenden fachlichen Rahmenbedingungen der AK End werden innerhalb der Bundesregierung momentan einer intensiven Bewertung unterzogen.
28 Juli 2003
Wahlkampfgetöse aus Bayern dient nicht der Sicherheit von Temelin
Pressemitteilung BMU.de
Zu dem Bericht in der Passauer Neuen Presse "Bundesregierung gibt Kampf gegen Atomkraftwerk Temelin auf" erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
Der Brief an den bayerischen Umweltminister wird in unzulässiger Weise falsch wiedergegeben. Wie in dem Brief nachzulesen ist, wird das Bundesumweltministerium auch in Zukunft nachdrücklich seine Sicherheitsbedenken gegen das tschechische Atomkraftwerk Temelin vertreten - gemeinsam mit Österreich und auch im Konflikt mit anderen EU-Staaten. Bei den Gesprächen mit der tschechischen Regierung waren und werden auch in Zukunft Vertreter der bayerischen Regierung beteiligt sein.
Dies alles ist dem bayerischen Umweltminister bekannt. Ebenso die Tatsache, dass die tschechische Regierung trotz aller Proteste und Sicherheitsbedenken an Temelin festhält. Aus durchsichtigen Wahlkampfgründen inszeniert Herr Schnappauf jetzt einen Streit zwischen Bund und Land, der weder die deutsche Position stärkt noch die Sicherheit von Temelin erhöht. Offenbar geht es ihm mehr darum, sich im Wahlkampf in einer neuen, ungewöhnlichen Rolle als Atomkraftgegner zu profilieren - gegen tschechische Atomkraftwerke. Bei bayerischen AKW musste Herr Schnappauf in der Vergangenheit durch die Bundesaufsicht zu einem sicherheitsorientierten Vollzug angehalten werden.
Zu dem Bericht in der Passauer Neuen Presse "Bundesregierung gibt Kampf gegen Atomkraftwerk Temelin auf" erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
Der Brief an den bayerischen Umweltminister wird in unzulässiger Weise falsch wiedergegeben. Wie in dem Brief nachzulesen ist, wird das Bundesumweltministerium auch in Zukunft nachdrücklich seine Sicherheitsbedenken gegen das tschechische Atomkraftwerk Temelin vertreten - gemeinsam mit Österreich und auch im Konflikt mit anderen EU-Staaten. Bei den Gesprächen mit der tschechischen Regierung waren und werden auch in Zukunft Vertreter der bayerischen Regierung beteiligt sein.
Dies alles ist dem bayerischen Umweltminister bekannt. Ebenso die Tatsache, dass die tschechische Regierung trotz aller Proteste und Sicherheitsbedenken an Temelin festhält. Aus durchsichtigen Wahlkampfgründen inszeniert Herr Schnappauf jetzt einen Streit zwischen Bund und Land, der weder die deutsche Position stärkt noch die Sicherheit von Temelin erhöht. Offenbar geht es ihm mehr darum, sich im Wahlkampf in einer neuen, ungewöhnlichen Rolle als Atomkraftgegner zu profilieren - gegen tschechische Atomkraftwerke. Bei bayerischen AKW musste Herr Schnappauf in der Vergangenheit durch die Bundesaufsicht zu einem sicherheitsorientierten Vollzug angehalten werden.
22 Juli 2003
BMU und UBA: Effiziente Nutzung der Energie birgt großes Einsparpotenzial
UBA-Studie: Strombedarf in Deutschland kann reduziert werden
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Umweltbundesamt BMU.de
Der Strombedarf in Deutschland kann bis zum Jahr 2020 um 12 Prozent reduziert werden. Das ist technisch möglich und wirtschaftlich machbar. Voraussetzung dafür sind neben dem konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien drastische Energiesparmassnahmen und die Steigerung der Energieeffizienz. Zugleich lässt sich damit der Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) erheblich mindern - um 80 Prozent bis zum Jahr 2050 verglichen mit 1990. Das ist das Ergebnis einer Studie, die das Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstellt hat. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Das Ziel, beim Stromverbrauch eine Umkehr zu erreichen, erfordert erhebliche Anstrengungen, ist aber realistisch. Der anstehende Ersatz und Erneuerungsbedarf im Kraftwerkspark muss gezielt für eine Steigerung der Energieeffizienz und der gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung) genutzt werden. Wir werden die von uns eingeleitete Energiewende konsequent fortsetzen. Das schont die natürlichen Ressourcen, schützt das Klima und schafft Arbeitsplätze." UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge: "Die Nutzung der erneuerbaren Energien, insbesondere die Windkraft, bringt deutlich geringere Umwelteffekte mit sich als eine Energieversorgung, die auf fossilen oder atomaren Brennstoffen beruht."
Bei der Vorstellung des UBA-Jahresberichts wies Bundesumweltminister Trittin auf die enormen Einsparpotenziale hin. Trittin: "In der Industrie können durch den Einsatz von elektronischen Drehzahlregulatoren und optimierten Elektromotoren allein ca. 19 Milliarden kWh Strom pro Jahr eingespart werden. In privaten Haushalten verschlingt schon der Stand-By-Betrieb verschiedenster Geräte pro Jahr ca. 20 Milliarden kWh. Das entspricht etwa der Stromlieferung von zwei Großkraftwerken."
Trittin widersprach der Behauptung, dass der Ausbau der Windenergie und der anderen erneuerbaren Energien subventioniert werde. Bei der sehr erfolgreichen Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden keine öffentlichen Mittel eingesetzt. Nach Berechnungen des UBA kann davon ausgegangen werden, dass es ökologisch kontraproduktive Subventionen in einer Größenordnung von über 15 Mrd. Euro gibt. Bundesumweltminister Trittin betonte, dass der Abbau umweltschädlicher Subventionen einen wesentlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erbringen könne. Hier setze die Bundesregierung mit der Kürzung der Eigenheimzulage und der Entfernungspauschale sowie beim Abbau der Steuervergünstigung in der Landwirtschaft (Agrardiesel) tatsächlich an. "Es handelt sich um den größten Subventionsabbau in der Geschichte der Bundesrepublik - allein 2006 spart der Bundeshaushalt so 2,7 Mrd. Euro, Länder und Gemeinden sparen sogar 3,5 Mrd. Euro."
Nach Auffassung des Umweltbundesamtes machen die gesundheitlichen und ökologischen Wirkungen von Partikeln und NOx-Emissionen eine weitere deutliche Senkung der Abgasgrenzwerte bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren erforderlich. Die Technik dafür steht schon jetzt zur Verfügung. Das UBA hat einen Vorschlag zur Fortschreibung der ab 2005 gültigen Partikel- und NOx- Grenzwerte - EURO-4-Norm für Pkw und EURO-IV/V-Norm für Nutzfahrzeugmotoren - erarbeitet. Der Vorschlag des UBA lautet: Der Partikelgrenzwert EURO 5 für Pkw sollte mit 0,0025 g/km gegenüber dem EURO 4-Grenzwert einer Emissionsminderung von 90 Prozent entsprechen. Der NOx-Grenzwert für Diesel-Pkw sollte mit 0,08 g/km demjenigen für Otto-Pkw der ab 2005 gültigen Stufe EURO 4 entsprechen.
Bundesumweltminister Trittin betonte, dass dieser Vorschlag auch mit der Autoindustrie diskutiert werden solle. Trittin: "Das Problem beim Diesel ist nicht, dass er zu wenig Steuern abwirft, sondern dass er zu viel Partikel ausstößt. Wir wollen keinen Dieselrußbeitrag zur Finanzierung der Steuerreform." Der Minister wies auf die gemeinsame deutsch-französische Initiative zur Einführung strengerer Abgasgrenzwerte spätestens ab 2010 hin.
Insgesamt hat sich die Luftqualität in der Bundesrepublik stark verbessert, wie aus dem UBA-Jahresbericht 2002 hervorgeht. Die Luftbelastung, die auch durch den Ferntransport von Schadstoffen beeinflusst wird, ist dem abnehmenden Trend der Emissionen gefolgt: Der Jahresmittelwert der Schwefeldioxid-Belastung in Deutschland ging seit 1990 um etwa 90 Prozent zurück, die Stickoxid-Belastung um mehr als 40 Prozent. UBA-Präsident Troge: "Noch immer sind große Flächenanteile der deutschen Wälder erheblichen Belastungen verschieden wirkender Luftschadstoffe ausgesetzt. Weitere Anstrengungen in der Luftreinhaltung müssen folgen, um zu nachhaltig gesunden Waldökosystemen zu gelangen."
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Umweltbundesamt BMU.de
Der Strombedarf in Deutschland kann bis zum Jahr 2020 um 12 Prozent reduziert werden. Das ist technisch möglich und wirtschaftlich machbar. Voraussetzung dafür sind neben dem konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien drastische Energiesparmassnahmen und die Steigerung der Energieeffizienz. Zugleich lässt sich damit der Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) erheblich mindern - um 80 Prozent bis zum Jahr 2050 verglichen mit 1990. Das ist das Ergebnis einer Studie, die das Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstellt hat. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Das Ziel, beim Stromverbrauch eine Umkehr zu erreichen, erfordert erhebliche Anstrengungen, ist aber realistisch. Der anstehende Ersatz und Erneuerungsbedarf im Kraftwerkspark muss gezielt für eine Steigerung der Energieeffizienz und der gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung) genutzt werden. Wir werden die von uns eingeleitete Energiewende konsequent fortsetzen. Das schont die natürlichen Ressourcen, schützt das Klima und schafft Arbeitsplätze." UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge: "Die Nutzung der erneuerbaren Energien, insbesondere die Windkraft, bringt deutlich geringere Umwelteffekte mit sich als eine Energieversorgung, die auf fossilen oder atomaren Brennstoffen beruht."
Bei der Vorstellung des UBA-Jahresberichts wies Bundesumweltminister Trittin auf die enormen Einsparpotenziale hin. Trittin: "In der Industrie können durch den Einsatz von elektronischen Drehzahlregulatoren und optimierten Elektromotoren allein ca. 19 Milliarden kWh Strom pro Jahr eingespart werden. In privaten Haushalten verschlingt schon der Stand-By-Betrieb verschiedenster Geräte pro Jahr ca. 20 Milliarden kWh. Das entspricht etwa der Stromlieferung von zwei Großkraftwerken."
Trittin widersprach der Behauptung, dass der Ausbau der Windenergie und der anderen erneuerbaren Energien subventioniert werde. Bei der sehr erfolgreichen Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden keine öffentlichen Mittel eingesetzt. Nach Berechnungen des UBA kann davon ausgegangen werden, dass es ökologisch kontraproduktive Subventionen in einer Größenordnung von über 15 Mrd. Euro gibt. Bundesumweltminister Trittin betonte, dass der Abbau umweltschädlicher Subventionen einen wesentlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erbringen könne. Hier setze die Bundesregierung mit der Kürzung der Eigenheimzulage und der Entfernungspauschale sowie beim Abbau der Steuervergünstigung in der Landwirtschaft (Agrardiesel) tatsächlich an. "Es handelt sich um den größten Subventionsabbau in der Geschichte der Bundesrepublik - allein 2006 spart der Bundeshaushalt so 2,7 Mrd. Euro, Länder und Gemeinden sparen sogar 3,5 Mrd. Euro."
Nach Auffassung des Umweltbundesamtes machen die gesundheitlichen und ökologischen Wirkungen von Partikeln und NOx-Emissionen eine weitere deutliche Senkung der Abgasgrenzwerte bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren erforderlich. Die Technik dafür steht schon jetzt zur Verfügung. Das UBA hat einen Vorschlag zur Fortschreibung der ab 2005 gültigen Partikel- und NOx- Grenzwerte - EURO-4-Norm für Pkw und EURO-IV/V-Norm für Nutzfahrzeugmotoren - erarbeitet. Der Vorschlag des UBA lautet: Der Partikelgrenzwert EURO 5 für Pkw sollte mit 0,0025 g/km gegenüber dem EURO 4-Grenzwert einer Emissionsminderung von 90 Prozent entsprechen. Der NOx-Grenzwert für Diesel-Pkw sollte mit 0,08 g/km demjenigen für Otto-Pkw der ab 2005 gültigen Stufe EURO 4 entsprechen.
Bundesumweltminister Trittin betonte, dass dieser Vorschlag auch mit der Autoindustrie diskutiert werden solle. Trittin: "Das Problem beim Diesel ist nicht, dass er zu wenig Steuern abwirft, sondern dass er zu viel Partikel ausstößt. Wir wollen keinen Dieselrußbeitrag zur Finanzierung der Steuerreform." Der Minister wies auf die gemeinsame deutsch-französische Initiative zur Einführung strengerer Abgasgrenzwerte spätestens ab 2010 hin.
Insgesamt hat sich die Luftqualität in der Bundesrepublik stark verbessert, wie aus dem UBA-Jahresbericht 2002 hervorgeht. Die Luftbelastung, die auch durch den Ferntransport von Schadstoffen beeinflusst wird, ist dem abnehmenden Trend der Emissionen gefolgt: Der Jahresmittelwert der Schwefeldioxid-Belastung in Deutschland ging seit 1990 um etwa 90 Prozent zurück, die Stickoxid-Belastung um mehr als 40 Prozent. UBA-Präsident Troge: "Noch immer sind große Flächenanteile der deutschen Wälder erheblichen Belastungen verschieden wirkender Luftschadstoffe ausgesetzt. Weitere Anstrengungen in der Luftreinhaltung müssen folgen, um zu nachhaltig gesunden Waldökosystemen zu gelangen."
17 Juli 2003
Schacht Konrad: Trittin begrüßt Rücknahme des Antrags auf Sofortvollzug
Pressemitteilung BMU.de
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Entscheidung des Bundesamtes für Strahlenschutz begrüßt, den Antrag auf Sofortvollzug des beantragten Planfeststellungsbeschlusses für Schacht Konrad zurückzuziehen. "Diese Entscheidung ist ein Schritt zur Umsetzung der Konsensvereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen. Sie schafft die Möglichkeit für eine gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses in der Hauptsache. Im übrigen entspricht sie dem Entsorgungskonzept der Bundesregierung, das für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ein einziges Endlager vorsieht", erklärte Trittin heute in Berlin.
Das Bundesamt für Strahlenschutz ist Antragsteller für die Errichtung und den Betrieb des Endlagers für radioaktive Abfälle. Für die Genehmigung ist der niedersächsische Umweltminister zuständig. Mit der Rücknahme des Antrags auf Sofortvollzug haben Klagen gegen einen zu erwartenden Planfeststellungsbeschluss aufschiebende Wirkung. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung werden damit keine Umrüstmaßnahmen im als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle vorgesehenen ehemaligen Erzbergwerk in Salzgitter vorgenommen.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Entscheidung des Bundesamtes für Strahlenschutz begrüßt, den Antrag auf Sofortvollzug des beantragten Planfeststellungsbeschlusses für Schacht Konrad zurückzuziehen. "Diese Entscheidung ist ein Schritt zur Umsetzung der Konsensvereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen. Sie schafft die Möglichkeit für eine gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses in der Hauptsache. Im übrigen entspricht sie dem Entsorgungskonzept der Bundesregierung, das für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ein einziges Endlager vorsieht", erklärte Trittin heute in Berlin.
Das Bundesamt für Strahlenschutz ist Antragsteller für die Errichtung und den Betrieb des Endlagers für radioaktive Abfälle. Für die Genehmigung ist der niedersächsische Umweltminister zuständig. Mit der Rücknahme des Antrags auf Sofortvollzug haben Klagen gegen einen zu erwartenden Planfeststellungsbeschluss aufschiebende Wirkung. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung werden damit keine Umrüstmaßnahmen im als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle vorgesehenen ehemaligen Erzbergwerk in Salzgitter vorgenommen.
04 Juli 2003
Bund erteilt Hessen Weisung zu AKW Biblis A
Trittin: Offene Sicherheitsfragen vor Genehmigung klären
Pressemitteilung BMU.de
Das Atomkraftwerk Biblis A bleibt bis zur Klärung offener Sicherheitsfragen abgeschaltet. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die hessische Atomaufsicht angewiesen, eine für heute angekündigte Genehmigung, die das Wiederanfahren des Reaktors zugelassen hätte, nicht zu erteilen. Der Reaktor steht seit Mitte April still, nachdem festgestellt worden war, dass beim Bau der Anlage 1974 ein zu kleines Sieb vor den Pumpen für das Notkühlsystem eingebaut worden war.
Das hessische Umweltministerium hatte eine Genehmigung zur Änderung der Sumpfansaugsiebe vorbereitet. Dies ist erforderlich, weil die bisherigen Sumpfansaugsiebe nicht der Anlagengenehmigung entsprechen und keine ausreichende Störfallbeherrschung gewährleisten.
Die Bundesaufsicht hat festgestellt, dass die hessische Behörde die Genehmigungsvoraussetzungen völlig unzureichend geprüft hat. So wurden Ergebnisse von Betreiberversuchen ohne ausreichende Qualitätssicherung übernommen. Bei der Berechnung von Belastungen aus Druckdifferenzen wurden unzureichende Bewertungsmassstäbe angelegt.
Im Genehmigungsverfahren konnte bisher nicht nachgewiesen werden, dass der Reaktor bei einem Störfall noch ausreichend gekühlt werden kann, wenn die Sumpfansauggitter durch abgelöstes Isoliermaterial verstopft werden. In einem bundesaufsichtlichen Gespräch am 2. Juli in Bonn war das hessische Umweltministerium nicht in der Lage, konkret gestellte sicherheitstechnisch bedeutsame Fragen zum Genehmigungsentwurf ausreichend zu beantworten.
In der verfahrensleitenden Weisung nach Artikel 85 des Grundgesetzes wird Hessen aufgefordert, die offenen Fragen zu klären, bevor eine Entscheidung über den Genehmigungsantrag getroffen wird.
Das Bundesumweltministerium betonte, dass es auf einer zügigen Abarbeitung der offenen Sicherheitsfrage bestehe, da der gegenwärtige Stillstand die endgültige Stilllegung von Biblis A hinauszögere.
Pressemitteilung BMU.de
Das Atomkraftwerk Biblis A bleibt bis zur Klärung offener Sicherheitsfragen abgeschaltet. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die hessische Atomaufsicht angewiesen, eine für heute angekündigte Genehmigung, die das Wiederanfahren des Reaktors zugelassen hätte, nicht zu erteilen. Der Reaktor steht seit Mitte April still, nachdem festgestellt worden war, dass beim Bau der Anlage 1974 ein zu kleines Sieb vor den Pumpen für das Notkühlsystem eingebaut worden war.
Das hessische Umweltministerium hatte eine Genehmigung zur Änderung der Sumpfansaugsiebe vorbereitet. Dies ist erforderlich, weil die bisherigen Sumpfansaugsiebe nicht der Anlagengenehmigung entsprechen und keine ausreichende Störfallbeherrschung gewährleisten.
Die Bundesaufsicht hat festgestellt, dass die hessische Behörde die Genehmigungsvoraussetzungen völlig unzureichend geprüft hat. So wurden Ergebnisse von Betreiberversuchen ohne ausreichende Qualitätssicherung übernommen. Bei der Berechnung von Belastungen aus Druckdifferenzen wurden unzureichende Bewertungsmassstäbe angelegt.
Im Genehmigungsverfahren konnte bisher nicht nachgewiesen werden, dass der Reaktor bei einem Störfall noch ausreichend gekühlt werden kann, wenn die Sumpfansauggitter durch abgelöstes Isoliermaterial verstopft werden. In einem bundesaufsichtlichen Gespräch am 2. Juli in Bonn war das hessische Umweltministerium nicht in der Lage, konkret gestellte sicherheitstechnisch bedeutsame Fragen zum Genehmigungsentwurf ausreichend zu beantworten.
In der verfahrensleitenden Weisung nach Artikel 85 des Grundgesetzes wird Hessen aufgefordert, die offenen Fragen zu klären, bevor eine Entscheidung über den Genehmigungsantrag getroffen wird.
Das Bundesumweltministerium betonte, dass es auf einer zügigen Abarbeitung der offenen Sicherheitsfrage bestehe, da der gegenwärtige Stillstand die endgültige Stilllegung von Biblis A hinauszögere.
20 Juni 2003
Bund strebt Genehmigung für alle Atommüll-Zwischenlager bis Ende des Jahres an
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesamt für Strahlenschutz BMU.de
Der Bund will möglichst bis Ende dieses Jahres alle atomrechtlichen Genehmigungen für die beantragten Interims- und Zwischenlager an den Standorten der Atomkraftwerke (AKW) erteilen. Das kündigten Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König bei der Vorstellung des BfS-Jahresberichtes an. Bundesumweltminister Trittin: "Unter der Voraussetzung, dass die zuständigen Landesbehörden die erforderlichen Baugenehmigungen zeitnah erteilen, gehen wir davon aus, dass alle Interims-und Zwischenlager im Jahr 2005 in Betrieb genommen werden können." König teilte mit, dass das BfS heute die Genehmigung für das Interimslager Krümmel erteilt habe.
Die Einrichtung von Interims- und Standortzwischenlagern für abgebrannte Brennelemente aus den AKW hatte die Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen im Rahmen des Atomausstiegs vereinbart. Trittin: "Mit dem Konzept der dezentralen Zwischenlagerung werden die Atommülltransporte drastisch reduziert. Innerdeutsche Transporte in die zentralen Zwischenlager werden inabsehbarer Zeit ganz überflüssig. Die Transporte in die ausländische Wiederaufarbeitung werden auf das notwendige Maß begrenzt und ab Juli 2005 vollständig eingestellt."
Die Kraftwerksbetreiber haben insgesamt fünf Interimslager sowie 12 Standortzwischenlager beantragt. Davon sind bereits vier Interimslager genehmigt worden. Neben Krümmel sind dies Neckarwestheim, Philippsburg und Biblis. Diese 3 sind auch in Betrieb. Von den beantragten Standortzwischenlagern sind drei genehmigt worden, in Lingen, Grohnde und Grafenrheinfeld. Davon ist Lingenbereits in Betrieb. Die Genehmigungsverfahren für die übrigen neun Zwischenlager sind nach den Worten von Wolfram König weit fortgeschritten. Trittin: "Mit dem Betrieb der Interimslager und des Zwischenlagers in Lingen werden jetzt schon Transporte in die zentralen Zwischenlager Ahaus und Gorleben vermieden. Das Konzept der Zwischenlager zeigt Wirkung."
Während des Genehmigungsverfahrens hat die überwiegende Anzahl der Antragsteller aufgrund von Gesprächen mit dem BfS den Umfang des beantragten Zwischenlagers, konkret die Schwermetallmasse, reduziert. D.h., es können weniger abgebrannte Brennelemente zwischengelagert werden, als ursprünglich geplant. Durch den Atomausstieg wird die Menge des anfallenden Atommülls begrenzt.
Das BfS befristet die Aufbewahrung der abgebrannten Brennelemente auf 40 Jahre. Dadurch wird gewährleistet, dass aus Zwischenlagern keine Endlager werden können, wie dies an einigen Kraftwerksstandorten befürchtet wurde.
Im Genehmigungsverfahren für die Zwischenlager prüft das BfS auch die Auswirkungen eines gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturzes auf ein solches Lager. Die bisherigen Überprüfungen haben ergeben, dass ein solcher terroristischer Angriff selbst unter Zugrundelegung ungünstiger, konservativer Annahmen gemäss den Störfallberechnungsgrundlagen nicht zu einer Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge der Freisetzung von erheblichen Mengen Radioaktivität führt. Damit ist die erforderliche Sicherheit für die untersuchten Standort-Zwischenlager gegeben.
BfS-Präsident Wolfram König betonte bei der Vorstellung des Jahresberichts seiner Behörde, dass neben der unmittelbaren Beratung des Bundes der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der Strahlung zentrale Aufgabe des BfS sei. König: "Der Gedanke der Vorsorge wird auch im Strahlenschutz in Zukunft immer wichtiger." Dieser beschränke sich nicht nur auf den Bereich des Schutzes der Standortzwischenlager vor einem möglichen Angriff mit einem Flugzeug. Ebenso breit gefächert wie die Arbeitsbereiche des Amtes sei das Feld der Vorsorge.
In seinem Handeln orientiert sich das BfS zum einen an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, wie die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Mobilfunk exemplarisch zeigt. Zumanderen "ist es unsere Aufgabe ein Bewusstsein über tatsächlich relevante Risiken herzustellen", betonte König.
Der Schutz vor natürlicher und künstlicher UV-Strahlung sei hierfür ein Beispiel. Bräune wird in der Regel mit Schönheit und Wohlbefinden gleichgesetzt. Das hohe gesundheitliche Risiko, welches mit übermässiger UV-Strahlung verbunden ist, z.B. an Hautkrebs zu erkranken, ist vielen Menschen nicht bewusst oder wird verdrängt. Das BfS hat sich zum Ziel gesetzt, mit einer offensiv ausgerichteten Öffentlichkeitsarbeit das Bewusstsein für derartige Risiken zu schärfen. "Hiermit trägt das BfS dem von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst gewählten Leitbild 'Verantwortung für Mensch und Umwelt' Rechnung", sagte der BfS-Präsident.
Der Bund will möglichst bis Ende dieses Jahres alle atomrechtlichen Genehmigungen für die beantragten Interims- und Zwischenlager an den Standorten der Atomkraftwerke (AKW) erteilen. Das kündigten Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König bei der Vorstellung des BfS-Jahresberichtes an. Bundesumweltminister Trittin: "Unter der Voraussetzung, dass die zuständigen Landesbehörden die erforderlichen Baugenehmigungen zeitnah erteilen, gehen wir davon aus, dass alle Interims-und Zwischenlager im Jahr 2005 in Betrieb genommen werden können." König teilte mit, dass das BfS heute die Genehmigung für das Interimslager Krümmel erteilt habe.
Die Einrichtung von Interims- und Standortzwischenlagern für abgebrannte Brennelemente aus den AKW hatte die Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen im Rahmen des Atomausstiegs vereinbart. Trittin: "Mit dem Konzept der dezentralen Zwischenlagerung werden die Atommülltransporte drastisch reduziert. Innerdeutsche Transporte in die zentralen Zwischenlager werden inabsehbarer Zeit ganz überflüssig. Die Transporte in die ausländische Wiederaufarbeitung werden auf das notwendige Maß begrenzt und ab Juli 2005 vollständig eingestellt."
Die Kraftwerksbetreiber haben insgesamt fünf Interimslager sowie 12 Standortzwischenlager beantragt. Davon sind bereits vier Interimslager genehmigt worden. Neben Krümmel sind dies Neckarwestheim, Philippsburg und Biblis. Diese 3 sind auch in Betrieb. Von den beantragten Standortzwischenlagern sind drei genehmigt worden, in Lingen, Grohnde und Grafenrheinfeld. Davon ist Lingenbereits in Betrieb. Die Genehmigungsverfahren für die übrigen neun Zwischenlager sind nach den Worten von Wolfram König weit fortgeschritten. Trittin: "Mit dem Betrieb der Interimslager und des Zwischenlagers in Lingen werden jetzt schon Transporte in die zentralen Zwischenlager Ahaus und Gorleben vermieden. Das Konzept der Zwischenlager zeigt Wirkung."
Während des Genehmigungsverfahrens hat die überwiegende Anzahl der Antragsteller aufgrund von Gesprächen mit dem BfS den Umfang des beantragten Zwischenlagers, konkret die Schwermetallmasse, reduziert. D.h., es können weniger abgebrannte Brennelemente zwischengelagert werden, als ursprünglich geplant. Durch den Atomausstieg wird die Menge des anfallenden Atommülls begrenzt.
Das BfS befristet die Aufbewahrung der abgebrannten Brennelemente auf 40 Jahre. Dadurch wird gewährleistet, dass aus Zwischenlagern keine Endlager werden können, wie dies an einigen Kraftwerksstandorten befürchtet wurde.
Im Genehmigungsverfahren für die Zwischenlager prüft das BfS auch die Auswirkungen eines gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturzes auf ein solches Lager. Die bisherigen Überprüfungen haben ergeben, dass ein solcher terroristischer Angriff selbst unter Zugrundelegung ungünstiger, konservativer Annahmen gemäss den Störfallberechnungsgrundlagen nicht zu einer Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge der Freisetzung von erheblichen Mengen Radioaktivität führt. Damit ist die erforderliche Sicherheit für die untersuchten Standort-Zwischenlager gegeben.
BfS-Präsident Wolfram König betonte bei der Vorstellung des Jahresberichts seiner Behörde, dass neben der unmittelbaren Beratung des Bundes der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der Strahlung zentrale Aufgabe des BfS sei. König: "Der Gedanke der Vorsorge wird auch im Strahlenschutz in Zukunft immer wichtiger." Dieser beschränke sich nicht nur auf den Bereich des Schutzes der Standortzwischenlager vor einem möglichen Angriff mit einem Flugzeug. Ebenso breit gefächert wie die Arbeitsbereiche des Amtes sei das Feld der Vorsorge.
In seinem Handeln orientiert sich das BfS zum einen an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, wie die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Mobilfunk exemplarisch zeigt. Zumanderen "ist es unsere Aufgabe ein Bewusstsein über tatsächlich relevante Risiken herzustellen", betonte König.
Der Schutz vor natürlicher und künstlicher UV-Strahlung sei hierfür ein Beispiel. Bräune wird in der Regel mit Schönheit und Wohlbefinden gleichgesetzt. Das hohe gesundheitliche Risiko, welches mit übermässiger UV-Strahlung verbunden ist, z.B. an Hautkrebs zu erkranken, ist vielen Menschen nicht bewusst oder wird verdrängt. Das BfS hat sich zum Ziel gesetzt, mit einer offensiv ausgerichteten Öffentlichkeitsarbeit das Bewusstsein für derartige Risiken zu schärfen. "Hiermit trägt das BfS dem von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst gewählten Leitbild 'Verantwortung für Mensch und Umwelt' Rechnung", sagte der BfS-Präsident.
30 Mai 2003
Karlspreis für Atom-Lobbyisten - Umweltverbände kritisieren Auszeichnung von Valéry Giscard d’Estaing
Umweltverbände kritisieren anlässlich der Verleihung des Internationalen Karlspreises der Stadt Aachen an Valéry Giscard d’Estaing dessen Interessenpolitik im europäischen Konvent. Der Präsident des Konvents vertrete einseitig die Interessen der Atom-Lobby und wolle die Förderung der Atomkraft in der neuen EU-Verfassung verankern.
Britta Steffenhagen, Energieexpertin des DNR: „Mit seinen Atom-Plänen stellt sich Giscard d’Estaing gegen den Willen der Mehrheit der EU-Bürger und zementiert eine rückwärtsgewandte Technologie. Und dies in einer Verfassung, die zukunftsweisend für alle EU-Bürger gelten soll".
Die Mehrheit der derzeitigen EU-Mitgliedstaaten wollen aus der risikoreichen Atomenergie aussteigen oder kommen bereits ohne sie aus. Auch Deutschland und sein Nachbarland Belgien haben Ausstiegsbeschlüsse gefasst. Nur Frankreich, Finnland, Spanien und England halten die Atomenergie noch für förderungswürdig. Der Vorschlag von Giscard d’Estaing sieht vor, den europäischen Vertrag zur Förderung der Atomkraft (EURATOM) in die neue EU-Verfassung unverändert aufzunehmen. EURATOM wurde vor 45 Jahren als einer der Gründungsverträge der späteren EU verabschiedet und ist seit dem nicht überarbeitet worden. Er unterliegt weder parlamentarischer Kontrolle noch den europäischen Binnenmarktregeln.
Jan Kowalzik, EU-Experte des BUND: „Giscard d’Estaing hält an seinen Atom-Plänen fest, obwohl sich bereits verschiedene Konventsmitglieder dagegen ausgesprochen haben. Auch in anderen Fragen des Verfassungsprozesses hat er versucht, demokratische Meinungsbildung zu unterbinden. Die Geschäftsordnung wollte er alleine festlegen, Arbeitsgruppen hielt er für überflüssig. Zurecht wird er deshalb im Konvent auch „Sonnenkönig" genannt".
Die Umweltverbände fordern, dass die ökonomische Privilegierung der Atomenergie abgeschafft wird und der EURATOM-Vertrag spätestens im Jahre 2007 ausläuft.
Europa solle sich in seiner Verfassung für eine zukunftsfähige Energiepolitik mit rationeller Energienutzung und erneuerbaren Energien entscheiden.
Bereits vor drei Wochen riefen die Umweltverbände dazu auf, mit E-Mails an die deutschen Mitglieder des Verfassungskonvents gegen die Förderung der Atomkraft zu protestieren, bisher haben sich rund 2000 Menschen an der Aktion beteiligt. In Aachen wollen sie Giscard d’Estaing als Zeichen ihres Protests ein goldenes Mini-AKW übergeben.
Getragen wird die Protest-Aktion vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), Deutscher Naturschutzring (DNR), Germanwatch, Greenpeace, GRÜNE LIGA, Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), Naturschutzbund Deutschland (NABU), ROBIN WOOD, urgewald.
Britta Steffenhagen, Energieexpertin des DNR: „Mit seinen Atom-Plänen stellt sich Giscard d’Estaing gegen den Willen der Mehrheit der EU-Bürger und zementiert eine rückwärtsgewandte Technologie. Und dies in einer Verfassung, die zukunftsweisend für alle EU-Bürger gelten soll".
Die Mehrheit der derzeitigen EU-Mitgliedstaaten wollen aus der risikoreichen Atomenergie aussteigen oder kommen bereits ohne sie aus. Auch Deutschland und sein Nachbarland Belgien haben Ausstiegsbeschlüsse gefasst. Nur Frankreich, Finnland, Spanien und England halten die Atomenergie noch für förderungswürdig. Der Vorschlag von Giscard d’Estaing sieht vor, den europäischen Vertrag zur Förderung der Atomkraft (EURATOM) in die neue EU-Verfassung unverändert aufzunehmen. EURATOM wurde vor 45 Jahren als einer der Gründungsverträge der späteren EU verabschiedet und ist seit dem nicht überarbeitet worden. Er unterliegt weder parlamentarischer Kontrolle noch den europäischen Binnenmarktregeln.
Jan Kowalzik, EU-Experte des BUND: „Giscard d’Estaing hält an seinen Atom-Plänen fest, obwohl sich bereits verschiedene Konventsmitglieder dagegen ausgesprochen haben. Auch in anderen Fragen des Verfassungsprozesses hat er versucht, demokratische Meinungsbildung zu unterbinden. Die Geschäftsordnung wollte er alleine festlegen, Arbeitsgruppen hielt er für überflüssig. Zurecht wird er deshalb im Konvent auch „Sonnenkönig" genannt".
Die Umweltverbände fordern, dass die ökonomische Privilegierung der Atomenergie abgeschafft wird und der EURATOM-Vertrag spätestens im Jahre 2007 ausläuft.
Europa solle sich in seiner Verfassung für eine zukunftsfähige Energiepolitik mit rationeller Energienutzung und erneuerbaren Energien entscheiden.
Bereits vor drei Wochen riefen die Umweltverbände dazu auf, mit E-Mails an die deutschen Mitglieder des Verfassungskonvents gegen die Förderung der Atomkraft zu protestieren, bisher haben sich rund 2000 Menschen an der Aktion beteiligt. In Aachen wollen sie Giscard d’Estaing als Zeichen ihres Protests ein goldenes Mini-AKW übergeben.
Getragen wird die Protest-Aktion vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), Deutscher Naturschutzring (DNR), Germanwatch, Greenpeace, GRÜNE LIGA, Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), Naturschutzbund Deutschland (NABU), ROBIN WOOD, urgewald.
19 Mai 2003
FALSCHER WEG: "Industriestrom ist billiger geworden"
Dieses Thema wiederholt sich. Die Wettbewerbsfähigkeit der dt. Industrie sollte zugunsten der Energiewende nicht durch rabattierten Atomstrom für Großverbraucher erfolgen, sondern wäre sinnvoller durch Steuernachlässe zu gewährleisten. (Redaktion, msr)
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Studie zur Belastung stromintensiver Betriebe durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgelegt
Pressemitteilung BMU.de
Industriestrom ist heute fast ein Drittel billiger als noch Mitte der Neunziger Jahre, trotz Erneuerbare-Energien-Gesetz und Ökosteuer. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für ZukunftsEnergieSysteme (IZES), Saarbrücken, das im Auftrag des Bundesumweltministeriums die Belastung der stromintensiven Industrie durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) untersucht hat. Demnach hat der Umbau der Energieversorgung, weg von der Kohle und Atom, hin zu Sonne, Wind und Biomasse, den bundesdeutschen Durchschnittshaushalt im letzten Jahr (2002) nur einen Euro pro Monat gekostet. Eine besondere Subventionierung stromintensiver Betriebe durch Haushalte und kleine Unternehmen sei nicht gerechtfertigt. Netzbetreiber kassieren in Einzelfällen bis zum Doppelten des tatsächlich gerechtfertigten EEG-Aufschlages, so das Gutachten.
Die Großabnehmerpreise für Industriestrom in der Bundesrepublik sind zwischen 1995 und 2002 von rund 7,6 Cent pro Kilowattstunde auf rund 5,3 Cent gefallen. Diesem Rückgang um rund 30 Prozent steht ein EU-weiter Rückgang um nur 9 Prozent gegenüber. In den USA ist Industriestrom zwischen 1996 und 2002 sogar um 7 Prozent teurer geworden. Die Wettbewerbsposition Deutschlands hat sich also trotz Ökosteuer und EEG verbessert, so die Studie. Die Forscher errechneten, dass jedem Euro Belastung durch die von der rot-grünen Bundesregierung eingeleitete Energiewende rund acht Euro Entlastung infolge der Liberalisierung des Strommarktes und den Wegfall des Kohlepfennigs gegenüber stehen.
Das IZES ermittelte ein weiteres Entlastungspotential von rund einem Cent pro Kilowattstunde Industriestrom. Vor diesem Hintergrund erscheint den Gutachtern eine weitere Entlastung der stromintensiven Industrie nicht notwendig. Eine Entlastung käme allenfalls dann in Frage, wenn es sich um einzelne, besonders stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes handelt, die als Härtefall eingestuft werden können.
In der Praxis verlangen Stromnetzbetreiber von ihren Industriekunden derzeit nach Erkenntnissen der IZES-Forscher als EEG-Kostenaufschlag in Einzelfällen bis zu 0,66 Cent pro Kilowattstunde. Mit einem marktwirtschaftlichen Ansatz zu Errechnung eines fairen EEG-Aufschlages ermittelt das IZES demgegenüber einen anrechenbaren EEG-Zuschlag von allenfalls rund 0,31 Cent pro Kilowattstunde für das Jahr 2002, die volkswirtschaftlichen EEG-Mehrkosten betragen sogar nur 0,29 Cent pro Kilowattstunde.
Forderungen, die individuelle Belastung der Strom-Großverbraucher zu "deckeln", also eine Obergrenze des EEG-Zuschlags für stromintensive Betriebe gesetzlich zu definieren, erteilen die Gutachter eine klare Absage. Da sich dadurch der umzulegende Gesamtbetrag nicht verändere, bedeutet dies eine zusätzliche Belastung für kleine und mittlere Unternehmen sowie für private Haushalte.
Die Forscher haben Forderungen von Verbänden der Großindustrie, Stromkunden ab einem Jahresbedarf von 100.000 Kilowattstunden praktisch vollständig von den EEG-bedingten Kosten zu entlasten, für das Berechnungsjahr 2002 unter die Lupe genommen. In diesem Fall würden beispielsweise Industrie- und Gewerbekunden, die mit einem Jahresstromverbrauch von 80.000 Kilowattstunden die Grenze nicht ganz erreichen, die jährliche EEG-Zusatzbelastung um zwei Drittel erhöhen. Für private Kunden und Haushalte würde die Zusatzbelastung von 12 Euro auf 20 Euro ansteigen. Eine pauschale Minderung des EEG-Kostenanteils für Industriebetriebe nach diesem Modell wäre wohl kaum mit den Interessen aller Stromverbraucher vereinbar, so das Fazit der Gutachter.
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Studie zur Belastung stromintensiver Betriebe durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgelegt
Pressemitteilung BMU.de
Industriestrom ist heute fast ein Drittel billiger als noch Mitte der Neunziger Jahre, trotz Erneuerbare-Energien-Gesetz und Ökosteuer. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für ZukunftsEnergieSysteme (IZES), Saarbrücken, das im Auftrag des Bundesumweltministeriums die Belastung der stromintensiven Industrie durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) untersucht hat. Demnach hat der Umbau der Energieversorgung, weg von der Kohle und Atom, hin zu Sonne, Wind und Biomasse, den bundesdeutschen Durchschnittshaushalt im letzten Jahr (2002) nur einen Euro pro Monat gekostet. Eine besondere Subventionierung stromintensiver Betriebe durch Haushalte und kleine Unternehmen sei nicht gerechtfertigt. Netzbetreiber kassieren in Einzelfällen bis zum Doppelten des tatsächlich gerechtfertigten EEG-Aufschlages, so das Gutachten.
Die Großabnehmerpreise für Industriestrom in der Bundesrepublik sind zwischen 1995 und 2002 von rund 7,6 Cent pro Kilowattstunde auf rund 5,3 Cent gefallen. Diesem Rückgang um rund 30 Prozent steht ein EU-weiter Rückgang um nur 9 Prozent gegenüber. In den USA ist Industriestrom zwischen 1996 und 2002 sogar um 7 Prozent teurer geworden. Die Wettbewerbsposition Deutschlands hat sich also trotz Ökosteuer und EEG verbessert, so die Studie. Die Forscher errechneten, dass jedem Euro Belastung durch die von der rot-grünen Bundesregierung eingeleitete Energiewende rund acht Euro Entlastung infolge der Liberalisierung des Strommarktes und den Wegfall des Kohlepfennigs gegenüber stehen.
Das IZES ermittelte ein weiteres Entlastungspotential von rund einem Cent pro Kilowattstunde Industriestrom. Vor diesem Hintergrund erscheint den Gutachtern eine weitere Entlastung der stromintensiven Industrie nicht notwendig. Eine Entlastung käme allenfalls dann in Frage, wenn es sich um einzelne, besonders stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes handelt, die als Härtefall eingestuft werden können.
In der Praxis verlangen Stromnetzbetreiber von ihren Industriekunden derzeit nach Erkenntnissen der IZES-Forscher als EEG-Kostenaufschlag in Einzelfällen bis zu 0,66 Cent pro Kilowattstunde. Mit einem marktwirtschaftlichen Ansatz zu Errechnung eines fairen EEG-Aufschlages ermittelt das IZES demgegenüber einen anrechenbaren EEG-Zuschlag von allenfalls rund 0,31 Cent pro Kilowattstunde für das Jahr 2002, die volkswirtschaftlichen EEG-Mehrkosten betragen sogar nur 0,29 Cent pro Kilowattstunde.
Forderungen, die individuelle Belastung der Strom-Großverbraucher zu "deckeln", also eine Obergrenze des EEG-Zuschlags für stromintensive Betriebe gesetzlich zu definieren, erteilen die Gutachter eine klare Absage. Da sich dadurch der umzulegende Gesamtbetrag nicht verändere, bedeutet dies eine zusätzliche Belastung für kleine und mittlere Unternehmen sowie für private Haushalte.
Die Forscher haben Forderungen von Verbänden der Großindustrie, Stromkunden ab einem Jahresbedarf von 100.000 Kilowattstunden praktisch vollständig von den EEG-bedingten Kosten zu entlasten, für das Berechnungsjahr 2002 unter die Lupe genommen. In diesem Fall würden beispielsweise Industrie- und Gewerbekunden, die mit einem Jahresstromverbrauch von 80.000 Kilowattstunden die Grenze nicht ganz erreichen, die jährliche EEG-Zusatzbelastung um zwei Drittel erhöhen. Für private Kunden und Haushalte würde die Zusatzbelastung von 12 Euro auf 20 Euro ansteigen. Eine pauschale Minderung des EEG-Kostenanteils für Industriebetriebe nach diesem Modell wäre wohl kaum mit den Interessen aller Stromverbraucher vereinbar, so das Fazit der Gutachter.
09 Mai 2003
Deutsch-russische Zusammenarbeit zur Sicherheit von Atomanlagen wird ausgebaut
Pressemitteilung BMU.de
Deutschland und Russland wollen ihre Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Anlagensicherheit und des Strahlenschutzes ausbauen. Ein entsprechendes Abkommen unterzeichneten heute Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Vorsitzende der russischen atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtbehörde, Wischnewski. Ziel ist es, das Sicherheitsniveau der Atomanlagen zu erhöhen und somit den Schutz der Umwelt und Bevölkerung zu verbessern.
Bundesumweltminister Trittin: "Beide Länder verfolgen unterschiedliche Ziele bei der Nutzung der Atomenergie. Deutschland hat den Atomausstieg gesetzlich festgeschrieben, Russland will weiterhin auf Atomkraft setzen. Unabhängig davon ist eine engere Zusammenarbeit notwendig und sinnvoll, da schwierige Aufgaben bei der Gewährleistung der Sicherheit insbesondere älterer Anlagen sowie bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle und Altlasten vor uns liegen. Die heute geschlossene Vereinbarung baut auf die bewährte Kooperation der vergangenen Jahre auf."
Mit dem neuen Abkommen soll der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den beiden obersten atomrechtlichen Behörden beider Länder verbessert werden. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf die Bereiche Genehmigung, Aufsicht und Begutachtung der nuklearen Sicherheit von kerntechnischen Anlagen sowie auf den Strahlenschutz. Im Bereich der weiteren wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit sind u.a. gemeinsame Projekte zur Nachrüstung bestehender Anlagen sowie zu Analyse und Auswertung von Störfällen geplant.
Grundlage der deutsch-russischen Zusammenarbeit im Bereich Atomenergienutzung sind u.a. das Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit von 1987, das Regierungsabkommen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes von 1988, die Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und der russischen Atomaufsichtsbehörde zur Gewährleistung des physischen Schutzes von 1997 sowie das Regierungsabkommen von 1998 über Fragen der nuklearen Haftung.
Deutschland und Russland wollen ihre Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Anlagensicherheit und des Strahlenschutzes ausbauen. Ein entsprechendes Abkommen unterzeichneten heute Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Vorsitzende der russischen atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtbehörde, Wischnewski. Ziel ist es, das Sicherheitsniveau der Atomanlagen zu erhöhen und somit den Schutz der Umwelt und Bevölkerung zu verbessern.
Bundesumweltminister Trittin: "Beide Länder verfolgen unterschiedliche Ziele bei der Nutzung der Atomenergie. Deutschland hat den Atomausstieg gesetzlich festgeschrieben, Russland will weiterhin auf Atomkraft setzen. Unabhängig davon ist eine engere Zusammenarbeit notwendig und sinnvoll, da schwierige Aufgaben bei der Gewährleistung der Sicherheit insbesondere älterer Anlagen sowie bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle und Altlasten vor uns liegen. Die heute geschlossene Vereinbarung baut auf die bewährte Kooperation der vergangenen Jahre auf."
Mit dem neuen Abkommen soll der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den beiden obersten atomrechtlichen Behörden beider Länder verbessert werden. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf die Bereiche Genehmigung, Aufsicht und Begutachtung der nuklearen Sicherheit von kerntechnischen Anlagen sowie auf den Strahlenschutz. Im Bereich der weiteren wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit sind u.a. gemeinsame Projekte zur Nachrüstung bestehender Anlagen sowie zu Analyse und Auswertung von Störfällen geplant.
Grundlage der deutsch-russischen Zusammenarbeit im Bereich Atomenergienutzung sind u.a. das Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit von 1987, das Regierungsabkommen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes von 1988, die Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und der russischen Atomaufsichtsbehörde zur Gewährleistung des physischen Schutzes von 1997 sowie das Regierungsabkommen von 1998 über Fragen der nuklearen Haftung.
25 April 2003
Biblis A: Atomkraftwerk entspricht in Teilen nicht dem genehmigten Zustand
Bundesumweltminister Trittin: Biblis A bleibt abgeschaltet bis alle Sicherheitsdefizite beseitigt sind
Pressemitteilung BMU.de
Nach einer "vorläufigen Sofortmeldung" der hessischen Atomaufsicht an die Bundesaufsicht über Mängel beim Atomkraftwerk Biblis A vom 18. April 2003 hatte das Bundesumweltministerium noch am selben Tag eine umfassende Untersuchung des Vorgangs verlangt und angekündigt, dem Wiederanfahren des Reaktors erst dann zuzustimmen, wenn die Ursachen und Verantwortlichkeiten geklärt sind und die Sicherheit des Anlagenbetriebs gewährleistet ist. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und die Reaktorsicherheitskommission (RSK) wurden eingeschaltet.
Zu der heutigen Mitteilung der hessischen Atomaufsicht, dass die vorhandenen Sumpfsiebe im Notkühlsystem des Atomreaktors Biblis A nicht der 1975 erteilten endgültigen Betriebsgenehmigung entsprechen, erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Die Entscheidung der hessischen Atomaufsicht, vom Betreiber die Beantragung eines Genehmigungsverfahrens nach § 7 Atomgesetz zu verlangen und diesen Antrag nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik zu prüfen, ist die einzig mögliche Schlussfolgerung aus der Tatsache, dass ein in Teilen ungenehmigter Zustand des Reaktors festgestellt wurde."
Das Notkühlsystem muss im Falle einer großen Leckage die Kühlung des Reaktorkerns gewährleisten. Bei einer unzureichende Auslegung des Notkühlsystems besteht die Gefahr, dass der Reaktor nicht genug gekühlt wird und es zu massiven Freisetzungen von Radioaktivität kommen kann. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die zur Verfügung stehenden Ansaugöffnungen für Notkühlpumpen nicht die erforderliche Fläche besitzen. Nach Angaben des hessischen Umweltministeriums muss diese Fläche der Genehmigung entsprechend 7,3 m2 groß sein.
Das Bundesumweltministerium wird einem Wiederanfahren des Reaktors erst dann wieder zustimmen, wenn das Notkühlsystem der Betriebsgenehmigung entspricht. Die Ursachen und Verantwortlichkeiten müssen geklärt und die Sicherheit des Anlagenbetriebs gewährleistet sein. Außerdem muss die Qualitätssicherung beim TÜV überprüft werden, dem noch im Mai 1999 bei einer Inspektion der Ansaugöffnungen die unzureichende Fläche nicht aufgefallen war.
Pressemitteilung BMU.de
Nach einer "vorläufigen Sofortmeldung" der hessischen Atomaufsicht an die Bundesaufsicht über Mängel beim Atomkraftwerk Biblis A vom 18. April 2003 hatte das Bundesumweltministerium noch am selben Tag eine umfassende Untersuchung des Vorgangs verlangt und angekündigt, dem Wiederanfahren des Reaktors erst dann zuzustimmen, wenn die Ursachen und Verantwortlichkeiten geklärt sind und die Sicherheit des Anlagenbetriebs gewährleistet ist. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und die Reaktorsicherheitskommission (RSK) wurden eingeschaltet.
Zu der heutigen Mitteilung der hessischen Atomaufsicht, dass die vorhandenen Sumpfsiebe im Notkühlsystem des Atomreaktors Biblis A nicht der 1975 erteilten endgültigen Betriebsgenehmigung entsprechen, erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Die Entscheidung der hessischen Atomaufsicht, vom Betreiber die Beantragung eines Genehmigungsverfahrens nach § 7 Atomgesetz zu verlangen und diesen Antrag nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik zu prüfen, ist die einzig mögliche Schlussfolgerung aus der Tatsache, dass ein in Teilen ungenehmigter Zustand des Reaktors festgestellt wurde."
Das Notkühlsystem muss im Falle einer großen Leckage die Kühlung des Reaktorkerns gewährleisten. Bei einer unzureichende Auslegung des Notkühlsystems besteht die Gefahr, dass der Reaktor nicht genug gekühlt wird und es zu massiven Freisetzungen von Radioaktivität kommen kann. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die zur Verfügung stehenden Ansaugöffnungen für Notkühlpumpen nicht die erforderliche Fläche besitzen. Nach Angaben des hessischen Umweltministeriums muss diese Fläche der Genehmigung entsprechend 7,3 m2 groß sein.
Das Bundesumweltministerium wird einem Wiederanfahren des Reaktors erst dann wieder zustimmen, wenn das Notkühlsystem der Betriebsgenehmigung entspricht. Die Ursachen und Verantwortlichkeiten müssen geklärt und die Sicherheit des Anlagenbetriebs gewährleistet sein. Außerdem muss die Qualitätssicherung beim TÜV überprüft werden, dem noch im Mai 1999 bei einer Inspektion der Ansaugöffnungen die unzureichende Fläche nicht aufgefallen war.
24 April 2003
Jürgen Trittin: Tschernobyl-Katastrophe mahnt zu konsequentem Ausbau der erneuerbaren Energien
Pressemitteilung BMU.de
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat aus Anlass des bevorstehenden 17. Jahrestages der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl an die Staaten der Welt appelliert, die Anstrengungen für eine globale Energiewende sowie den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu verstärken. "Tschernobyl steht für einen energiepolitischen Irrweg mit unkalkulierbaren Risiken und fatalen Folgen für Mensch und Umwelt, die bis heute nicht bewältigt sind. Darauf kann es nur eine Antwort geben: Raus aus der Atomenergienutzung und Gestaltung einer nachhaltigen, klimafreundlichen Energiepolitik, die den Ausbau der erneuerbaren Energien verstärkt. Deutschland geht hier, wie das renommierte Worldwatch-Institute kürzlich feststellte, mit gutem Beispiel voran", sagte der Bundesumweltminister.
Die Bundesregierung hat mit einer Vielzahl von Maßnahmen - vom Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem 100 000-Dächer-Solarstrom-Programm, dem Markteinführungsprogramm für erneuerbare Energien bis hin zur Biomasse-Verordnung - erreicht, dass Deutschland weltweit eine führende Stellung in diesem Bereich einnimmt. Wind, Sonne, Biomasse und Wasserkraft haben im vergangenen Jahr ihren Beitrag zur Deckung des Strombedarfs auf 8 Prozent erhöht. Bis 2010 soll der Anteil regenerativ erzeugten Stroms in der Bundesrepublik im Vergleich zu 2000 auf 12,5 Prozent verdoppelt werden.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist und bleibt weiterhin ein Schwerpunkt der deutschen Umweltpolitik. Auf nationaler Ebene wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fortentwickelt. Zugleich wurden die Zuschüsse für die Errichtung von Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung erhöht. International wird Deutschland die Staatengemeinschaft für Juni 2004 zu einer Konferenz über die erneuerbaren Energien nach Bonn einladen. Sie soll den Anstoß zu einem Aktionsplan zum weltweiten Ausbau der erneuerbaren Energien geben. Damit soll erreicht werden, dass möglichst viele Länder konkrete Ziele und Zeitpläne zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch festlegen. "Mit der Konferenz soll ein langfristiger Prozess für eine Energiewende auf internationaler Ebene eingeleitet werden", sagte Bundesumweltminister Trittin.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat aus Anlass des bevorstehenden 17. Jahrestages der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl an die Staaten der Welt appelliert, die Anstrengungen für eine globale Energiewende sowie den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu verstärken. "Tschernobyl steht für einen energiepolitischen Irrweg mit unkalkulierbaren Risiken und fatalen Folgen für Mensch und Umwelt, die bis heute nicht bewältigt sind. Darauf kann es nur eine Antwort geben: Raus aus der Atomenergienutzung und Gestaltung einer nachhaltigen, klimafreundlichen Energiepolitik, die den Ausbau der erneuerbaren Energien verstärkt. Deutschland geht hier, wie das renommierte Worldwatch-Institute kürzlich feststellte, mit gutem Beispiel voran", sagte der Bundesumweltminister.
Die Bundesregierung hat mit einer Vielzahl von Maßnahmen - vom Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem 100 000-Dächer-Solarstrom-Programm, dem Markteinführungsprogramm für erneuerbare Energien bis hin zur Biomasse-Verordnung - erreicht, dass Deutschland weltweit eine führende Stellung in diesem Bereich einnimmt. Wind, Sonne, Biomasse und Wasserkraft haben im vergangenen Jahr ihren Beitrag zur Deckung des Strombedarfs auf 8 Prozent erhöht. Bis 2010 soll der Anteil regenerativ erzeugten Stroms in der Bundesrepublik im Vergleich zu 2000 auf 12,5 Prozent verdoppelt werden.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist und bleibt weiterhin ein Schwerpunkt der deutschen Umweltpolitik. Auf nationaler Ebene wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fortentwickelt. Zugleich wurden die Zuschüsse für die Errichtung von Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung erhöht. International wird Deutschland die Staatengemeinschaft für Juni 2004 zu einer Konferenz über die erneuerbaren Energien nach Bonn einladen. Sie soll den Anstoß zu einem Aktionsplan zum weltweiten Ausbau der erneuerbaren Energien geben. Damit soll erreicht werden, dass möglichst viele Länder konkrete Ziele und Zeitpläne zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch festlegen. "Mit der Konferenz soll ein langfristiger Prozess für eine Energiewende auf internationaler Ebene eingeleitet werden", sagte Bundesumweltminister Trittin.
18 April 2003
Atomkraftwerk Biblis A: Fehler im Notkühlsystem
Pressemitteilung BMU.de
Im hessischen Atomkraftwerk Biblis A ist ein Defizit bekannt geworden, das von großer sicherheitstechnischer Bedeutung sein kann. Es wurde festgestellt, dass das Notkühlsystem möglicherweise unter Verstoss gegen die Errichtungsvorschriften unzureichend ausgelegt ist. Dies hat die zuständige hessische Aufsichtsbehörde gestern dem Bundesumweltministerium als "vorläufige Sofortmeldung" mitgeteilt. Das Notkühlsystem muss im Falle einer großen Leckage die Kühlung des Reaktors gewährleisten. Wegen der gravierenden Bedeutung wird das Bundesumweltministerium die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) mit der Untersuchung beauftragen. Der Reaktor ist vorübergehend stillgelegt. Das Bundesumweltministerium wird dem Wiederanfahren des Reaktors erst dann zustimmen, wenn die Ursachen und Verantwortlichkeiten geklärt und die Sicherheit des Anlagenbetriebs gesichert sind.
Nach Angaben des hessischen Umweltministeriums stand der Atomreaktor Biblis A aufgrund einer Reparatur und einer Messung im Notstandssystem für kurze Zeit still. Im Zuge des Wiederanfahrens des Atomreaktors wurde festgestellt, dass die Ansaugöffnungen für Notkühlpumpen statt der vorgeschriebenen Fläche von 5,9 m² nur 3 m² besitzen. Die betroffenen Notkühlpumpen saugen bei einem Störfall mit großem Kühlmittelverlust Reaktorwasser aus dem Sumpf des Reaktorsicherheitsbehälters zurück in den Reaktordruckbehälter und kühlen den Reaktorkern. Bei einem Verstopfen der Ansaugöffnungen besteht in einem solchen Falle die Gefahr, das der Reaktor unzureichend gekühlt wird und es zu massiven Freisetzungen von Radioaktivität kommen kann.
Ob die halbierten zur Verfügung stehenden Ansaugflächen schon seit Betriebsbeginn des Reaktors 1974 vorliegen oder erst durch spätere Einbauten verkleinert wurden, ist noch nicht geklärt. Geklärt werden muss auch die Frage, wieso den Sicherheitsnachweisen die falsche Größe zugrundegelegt werden konnte.
Das hessische Umweltministerium hat die Untersuchungen aufgenommen und der Bundesaufsicht zugesagt, dass der Atomreaktor Biblis A nicht wieder ans Netz gehe, bevor der Sachverhalt vollständig aufgeklärt und der sicherheitstechnische Mangel behoben sei.
Im hessischen Atomkraftwerk Biblis A ist ein Defizit bekannt geworden, das von großer sicherheitstechnischer Bedeutung sein kann. Es wurde festgestellt, dass das Notkühlsystem möglicherweise unter Verstoss gegen die Errichtungsvorschriften unzureichend ausgelegt ist. Dies hat die zuständige hessische Aufsichtsbehörde gestern dem Bundesumweltministerium als "vorläufige Sofortmeldung" mitgeteilt. Das Notkühlsystem muss im Falle einer großen Leckage die Kühlung des Reaktors gewährleisten. Wegen der gravierenden Bedeutung wird das Bundesumweltministerium die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) mit der Untersuchung beauftragen. Der Reaktor ist vorübergehend stillgelegt. Das Bundesumweltministerium wird dem Wiederanfahren des Reaktors erst dann zustimmen, wenn die Ursachen und Verantwortlichkeiten geklärt und die Sicherheit des Anlagenbetriebs gesichert sind.
Nach Angaben des hessischen Umweltministeriums stand der Atomreaktor Biblis A aufgrund einer Reparatur und einer Messung im Notstandssystem für kurze Zeit still. Im Zuge des Wiederanfahrens des Atomreaktors wurde festgestellt, dass die Ansaugöffnungen für Notkühlpumpen statt der vorgeschriebenen Fläche von 5,9 m² nur 3 m² besitzen. Die betroffenen Notkühlpumpen saugen bei einem Störfall mit großem Kühlmittelverlust Reaktorwasser aus dem Sumpf des Reaktorsicherheitsbehälters zurück in den Reaktordruckbehälter und kühlen den Reaktorkern. Bei einem Verstopfen der Ansaugöffnungen besteht in einem solchen Falle die Gefahr, das der Reaktor unzureichend gekühlt wird und es zu massiven Freisetzungen von Radioaktivität kommen kann.
Ob die halbierten zur Verfügung stehenden Ansaugflächen schon seit Betriebsbeginn des Reaktors 1974 vorliegen oder erst durch spätere Einbauten verkleinert wurden, ist noch nicht geklärt. Geklärt werden muss auch die Frage, wieso den Sicherheitsnachweisen die falsche Größe zugrundegelegt werden konnte.
Das hessische Umweltministerium hat die Untersuchungen aufgenommen und der Bundesaufsicht zugesagt, dass der Atomreaktor Biblis A nicht wieder ans Netz gehe, bevor der Sachverhalt vollständig aufgeklärt und der sicherheitstechnische Mangel behoben sei.
15 April 2003
Garching darf unter Auflagen in Betrieb gehen
Forschungsreaktor muss spätestens bis 2010 auf nicht atomwaffentauglichen Brennstoff umgerüstet werden
Pressemitteilung BMU.de
Das Bundesumweltministerium hat heute festgelegt, unter welchen Bedingungen der Forschungsreaktor (FRM-II) in Garching bei München seinen Betrieb aufnehmen darf. Das bayerische Umweltministerium darf den Betrieb genehmigen, wenn die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin erteilten Auflagen erfüllt werden. So muss der Reaktor spätestens 2010 auf nicht atomwaffentauglichen Brennstoff umgerüstet werden. Außerdem hat Trittin den Entsorgungsvorsorgenachweis für die abgebrannten Brennelemente verschärft.
Der FRM-II ist weltweit der einzige neue Forschungsreaktor, der hoch angereichertes, atomwaffentaugliches Uran verwenden soll. Das hatte weltweite Kritik hervorgerufen. Dadurch wird das insbesondere von US-amerikanischer Seite unterstützte Programm zur Umrüstung bestehender Anlagen auf niedrig angereichertes Uran beeinträchtigt. Die internationalen Bemühungen zur Nichtverbreitung von Atomwaffen streben an, den Markt für hoch angereichertes Uran schrittweise zu beseitigen.
Die Planer des FRM-II hatten diese internationale Abrüstungspolitik viele Jahre ignoriert. In den USA wurde jedoch als positives Zeichen gewertet, dass die Bundesregierung mit dem Freistaat Bayern die Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran vereinbart hat. Die Auflagen des Bundesumweltministers legen den Umrüstungsplan rechtssicher fest.
Die Bundesaufsicht beim Bundesumweltministerium konnte der Betriebsgenehmigung jetzt zustimmen, weil der sichere Betrieb des Reaktors mit Untersuchungen nachgewiesen wurde. Diese hatte das bayerische Umweltministerium der Bundesaufsicht im Februar 2003 endlich vorgelegt. Die Untersuchungen zum Ausschluss einer "Dampfexplosion" und zu "Reaktivitätsstörfällen" hatte die Bundesaufsicht bereits im Januar 2002 in Bayern angefordert.
------------------
KOMMENTAR der Redaktion: Unglaublich dreist, dass überhaupt auf solche Weise "geforscht" wurde, denn das verstieß auch gegen den von Deutschland unterzeichneten Atomwaffensperrvertrag.
Markus Rabanus >> Atomwaffensperrvertrag
Pressemitteilung BMU.de
Das Bundesumweltministerium hat heute festgelegt, unter welchen Bedingungen der Forschungsreaktor (FRM-II) in Garching bei München seinen Betrieb aufnehmen darf. Das bayerische Umweltministerium darf den Betrieb genehmigen, wenn die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin erteilten Auflagen erfüllt werden. So muss der Reaktor spätestens 2010 auf nicht atomwaffentauglichen Brennstoff umgerüstet werden. Außerdem hat Trittin den Entsorgungsvorsorgenachweis für die abgebrannten Brennelemente verschärft.
Der FRM-II ist weltweit der einzige neue Forschungsreaktor, der hoch angereichertes, atomwaffentaugliches Uran verwenden soll. Das hatte weltweite Kritik hervorgerufen. Dadurch wird das insbesondere von US-amerikanischer Seite unterstützte Programm zur Umrüstung bestehender Anlagen auf niedrig angereichertes Uran beeinträchtigt. Die internationalen Bemühungen zur Nichtverbreitung von Atomwaffen streben an, den Markt für hoch angereichertes Uran schrittweise zu beseitigen.
Die Planer des FRM-II hatten diese internationale Abrüstungspolitik viele Jahre ignoriert. In den USA wurde jedoch als positives Zeichen gewertet, dass die Bundesregierung mit dem Freistaat Bayern die Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran vereinbart hat. Die Auflagen des Bundesumweltministers legen den Umrüstungsplan rechtssicher fest.
Die Bundesaufsicht beim Bundesumweltministerium konnte der Betriebsgenehmigung jetzt zustimmen, weil der sichere Betrieb des Reaktors mit Untersuchungen nachgewiesen wurde. Diese hatte das bayerische Umweltministerium der Bundesaufsicht im Februar 2003 endlich vorgelegt. Die Untersuchungen zum Ausschluss einer "Dampfexplosion" und zu "Reaktivitätsstörfällen" hatte die Bundesaufsicht bereits im Januar 2002 in Bayern angefordert.
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KOMMENTAR der Redaktion: Unglaublich dreist, dass überhaupt auf solche Weise "geforscht" wurde, denn das verstieß auch gegen den von Deutschland unterzeichneten Atomwaffensperrvertrag.
Markus Rabanus >> Atomwaffensperrvertrag
10 April 2003
BMU, BMZ und BMBF fordern globale Energiewende
Wissenschaftlicher Beirat Globale Umweltveränderungen (WGBU) übergibt Energiewende-Gutachten
Gemeinsame Pressemitteilung BMU/BMZ/BMBF BMU.de
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WGBU) hat heute sein Gutachten "Welt im Wandel - Energiewende zur Nachhaltigkeit" an Bundesumweltminister Jürgen Trittin, die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Heidemarie Wieczorek-Zeul, und den Staatssekretär im Bundesforschungsministerium, Uwe Thomas übergeben.
Das Gutachten des Beirates unterstreicht die Bedeutung einer globalen Energiewende sowohl für den Schutz des Weltklimas als auch für die Entwicklungschancen ärmerer Länder. "Eine zielgerichtete Entwicklung weg von den fossilen hin zu erneuerbaren Energiequellen ist aus ökologischen, ökonomischen und friedenspolitischen Gründen dringend erforderlich", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Der Klimawandel beeinträchtige beispielsweise bereits heute schon in vielen Regionen die genetische Vielfalt. Es sei bereits heute absehbar, dass die Kosten für die Beseitigung der vom Klimawandel verursachten Schäden die Kosten für das Umsteuern bei weitem übersteigen würden. "Darüber hinaus gilt: Angesichts der Begrenztheit gerade der Ölvorräte der Welt muss eine nachhaltige Energieversorgung sich von der Abhängigkeit vom Öl befreien", sagte Trittin.
"Das Gutachten macht deutlich, dass eine Energiewende wichtiger Bestandteil der Armutsbekämpfung ist. Deshalb unterstütze ich die Nutzung erneuerbarer Energien nachdrücklich, gerade auch als Alternative zu fossilen Energieträgern", erklärte Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul bei der Übergabe. "Denn eines ist klar: Nur wenn der Zugang zu Energie gerecht verteilt ist, können wir bis zum Jahr 2015 den Anteil der absolut Armen an der Weltbevölkerung halbieren."
Wie der WBGU in seinem Gutachten feststelle, könne die globale Energiewende nur gelingen, wenn Entwicklungs- und Transformationsländer beim Aufbau nachhaltiger Energiesysteme unterstützt würden. "Dafür werden, wie in Johannesburg zugesagt, aus den Mitteln des Entwicklungsministeriums in den kommenden fünf Jahren insgesamt eine Milliarde Euro für den Energiesektor in Entwicklungsländern bereitstellen", betonte Wieczorek-Zeul. Davon würden 500 Millionen Euro für erneuerbare Energien und 500 Millionen Euro für Energiesparmassnahmen verwandt. "Bereits jetzt fördert das Entwicklungsministerium etwa 70 Projekte für erneuerbare Energien in 40 Ländern", sagte Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul.
Gleichwohl sind fossile Energieträger auf absehbare Zeit noch unverzichtbar. "Das Potential, um fossile Energien wesentlich effektiver umzuwandeln und zu nutzen als bislang, ist noch riesig", sagte Uwe Thomas, Staatssekretär im Bundesforschungsministerium. "Aber auch die wissenschaftlichen Grundlagen für das Ausschöpfen der Energie von Sonne und Wind werden ständig verbessert", so der Staatssekretär weiter.
Gemeinsame Pressemitteilung BMU/BMZ/BMBF BMU.de
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WGBU) hat heute sein Gutachten "Welt im Wandel - Energiewende zur Nachhaltigkeit" an Bundesumweltminister Jürgen Trittin, die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Heidemarie Wieczorek-Zeul, und den Staatssekretär im Bundesforschungsministerium, Uwe Thomas übergeben.
Das Gutachten des Beirates unterstreicht die Bedeutung einer globalen Energiewende sowohl für den Schutz des Weltklimas als auch für die Entwicklungschancen ärmerer Länder. "Eine zielgerichtete Entwicklung weg von den fossilen hin zu erneuerbaren Energiequellen ist aus ökologischen, ökonomischen und friedenspolitischen Gründen dringend erforderlich", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Der Klimawandel beeinträchtige beispielsweise bereits heute schon in vielen Regionen die genetische Vielfalt. Es sei bereits heute absehbar, dass die Kosten für die Beseitigung der vom Klimawandel verursachten Schäden die Kosten für das Umsteuern bei weitem übersteigen würden. "Darüber hinaus gilt: Angesichts der Begrenztheit gerade der Ölvorräte der Welt muss eine nachhaltige Energieversorgung sich von der Abhängigkeit vom Öl befreien", sagte Trittin.
"Das Gutachten macht deutlich, dass eine Energiewende wichtiger Bestandteil der Armutsbekämpfung ist. Deshalb unterstütze ich die Nutzung erneuerbarer Energien nachdrücklich, gerade auch als Alternative zu fossilen Energieträgern", erklärte Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul bei der Übergabe. "Denn eines ist klar: Nur wenn der Zugang zu Energie gerecht verteilt ist, können wir bis zum Jahr 2015 den Anteil der absolut Armen an der Weltbevölkerung halbieren."
Wie der WBGU in seinem Gutachten feststelle, könne die globale Energiewende nur gelingen, wenn Entwicklungs- und Transformationsländer beim Aufbau nachhaltiger Energiesysteme unterstützt würden. "Dafür werden, wie in Johannesburg zugesagt, aus den Mitteln des Entwicklungsministeriums in den kommenden fünf Jahren insgesamt eine Milliarde Euro für den Energiesektor in Entwicklungsländern bereitstellen", betonte Wieczorek-Zeul. Davon würden 500 Millionen Euro für erneuerbare Energien und 500 Millionen Euro für Energiesparmassnahmen verwandt. "Bereits jetzt fördert das Entwicklungsministerium etwa 70 Projekte für erneuerbare Energien in 40 Ländern", sagte Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul.
Gleichwohl sind fossile Energieträger auf absehbare Zeit noch unverzichtbar. "Das Potential, um fossile Energien wesentlich effektiver umzuwandeln und zu nutzen als bislang, ist noch riesig", sagte Uwe Thomas, Staatssekretär im Bundesforschungsministerium. "Aber auch die wissenschaftlichen Grundlagen für das Ausschöpfen der Energie von Sonne und Wind werden ständig verbessert", so der Staatssekretär weiter.
09 April 2003
Falscher Weg einer "Härtefallregelung" für Vielverbraucher
Bundesregierung beschließt Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen
Pressemitteilung BMU.de
Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das Bundeskabinett heute eine Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes beschlossen. Einzelne Unternehmen können künftig teilweise vom Kostenanteil für den Bezug von Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) befreit werden. Für diese Ausnahmeregelung muss das betreffende Unternehmen nachweisen, dass der EEG-Kostenanteil maßgeblich zu einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Wettbewerbsfähigkeit führt. Ziel des vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs ist es, eine solche Beeinträchtigung zu vermeiden. Die neue Regelung wird bis zum 1.7. 2004 befristet. Eine endgültige Regelung soll mit der großen Novelle des EEG erfolgen.
Nach dem EEG sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, anteilig Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und mit dem bundesweit einheitlichen Satz zu vergüten. Im Ergebnis werden so alle EVU zu prozentual gleichen Anteilen zur Stromabnahme und -vergütung verpflichtet. Die Differenzkosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien können von den EVU an ihre Kunden weitergegeben werden. Dabei ist nicht auszuschließen, dass einzelne stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes von diesen Kosten besonders betroffen sind.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, eine erhebliche Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu vermeiden. Deshalb soll in bestimmten Fällen, in denen die Weitergabe der durch das EEG entstehenden Kosten maßgeblich zu einer unbeabsichtigten Härte im Sinne einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führt, die EEG-Strommenge begrenzt werden können, die von dem EVU anteilig an Unternehmen weitergegeben werden darf. Über die Anträge soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entscheiden.
Die Begrenzung darf nur erfolgen, soweit ein Unternehmen u.a. nachweist, dass und inwieweit sein Stromverbrauch aus dem Netz für die allgemeine Versorgung in den letzten zwölf abgeschlossenen Kalendermonaten an einer Abnahmestelle 100 Gigawattstunden überstiegen hat und das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens 20 Prozent überschreitet.
Bundesumweltminister Trittin: "Mit der Gesetzesänderung zeigt die Bundesregierung, dass sie schnell auf vorhandene Wettbewerbsbeeinträchtigungen reagiert und bereit ist, Hilfe für diejenigen Unternehmen zu leisten, die am meisten betroffen sind." Trittin betonte, dass ein funktionierender Wettbewerb auf dem Strommarkt ausreichende Markt- und Preistransparenz voraußetzt. Wesentliche Bedingung dafür sei ein diskriminierungsfreier und ungehinderter Netzzugang aller interessierten Anbieter und Nachfrager, so der Bundesumweltminister. Um dies zu gewährleisten, soll spätestens bis Mitte nächsten Jahres eine Wettbewerbsbehörde eingerichtet werden. Die Behörde soll insbesondere die Preisgestaltung der Netzbetreiber überprüfen. Trittin: "Mehr Transparenz auf dem Strommarkt wird sich letztendlich positiv auf die Strompreise auswirken und somit den Verbrauchern zugute kommen."
Das EEG zielt darauf ab, den Beitrag der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch bis 2010 gegenüber 2000 auf 4,2 Prozent und am Stromverbrauch auf 12,5 Prozent zu verdoppeln. Deutschland leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Ziel der EU, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 14 Prozent (1997) auf 22 Prozent (2010) zu erhöhen. Bis Mitte des Jahrhunderts sollen erneuerbare Energien rund die Hälfte des Energieverbrauchs decken. Die Bundesregierung strebt dabei an, dass die erneuerbaren Energien mittel- bis langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit im Energiebinnenmarkt erreichen.
Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf wurde dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.
+++++++++++++++++++++++++++
KOMMENTAR der Redaktion:
Der Ansporn zur Energiesparsamkeit, Erzeugung und Verbrauch erneuerbarer Energie kann NICHT gelingen, wenn der Industrie weiterhin der rabattierte Atomstrom gestattet wird. Das ist phantasielose Politik, denn die Bundesregierung soll zwar der deutschen Industrie keine internationalen Wettbewerbsnachteile bescheren, aber Kompensation für die Energiemehrkosten könnte "in Härtefällen" besser über Steuernachlässe geschehen. So aber fehlen ausgerechnet die Vielverbraucher als Kraft zur Energiewende.
Markus Rabanus >> Diskussion
Pressemitteilung BMU.de
Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das Bundeskabinett heute eine Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes beschlossen. Einzelne Unternehmen können künftig teilweise vom Kostenanteil für den Bezug von Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) befreit werden. Für diese Ausnahmeregelung muss das betreffende Unternehmen nachweisen, dass der EEG-Kostenanteil maßgeblich zu einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Wettbewerbsfähigkeit führt. Ziel des vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs ist es, eine solche Beeinträchtigung zu vermeiden. Die neue Regelung wird bis zum 1.7. 2004 befristet. Eine endgültige Regelung soll mit der großen Novelle des EEG erfolgen.
Nach dem EEG sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, anteilig Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und mit dem bundesweit einheitlichen Satz zu vergüten. Im Ergebnis werden so alle EVU zu prozentual gleichen Anteilen zur Stromabnahme und -vergütung verpflichtet. Die Differenzkosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien können von den EVU an ihre Kunden weitergegeben werden. Dabei ist nicht auszuschließen, dass einzelne stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes von diesen Kosten besonders betroffen sind.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, eine erhebliche Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu vermeiden. Deshalb soll in bestimmten Fällen, in denen die Weitergabe der durch das EEG entstehenden Kosten maßgeblich zu einer unbeabsichtigten Härte im Sinne einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führt, die EEG-Strommenge begrenzt werden können, die von dem EVU anteilig an Unternehmen weitergegeben werden darf. Über die Anträge soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entscheiden.
Die Begrenzung darf nur erfolgen, soweit ein Unternehmen u.a. nachweist, dass und inwieweit sein Stromverbrauch aus dem Netz für die allgemeine Versorgung in den letzten zwölf abgeschlossenen Kalendermonaten an einer Abnahmestelle 100 Gigawattstunden überstiegen hat und das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens 20 Prozent überschreitet.
Bundesumweltminister Trittin: "Mit der Gesetzesänderung zeigt die Bundesregierung, dass sie schnell auf vorhandene Wettbewerbsbeeinträchtigungen reagiert und bereit ist, Hilfe für diejenigen Unternehmen zu leisten, die am meisten betroffen sind." Trittin betonte, dass ein funktionierender Wettbewerb auf dem Strommarkt ausreichende Markt- und Preistransparenz voraußetzt. Wesentliche Bedingung dafür sei ein diskriminierungsfreier und ungehinderter Netzzugang aller interessierten Anbieter und Nachfrager, so der Bundesumweltminister. Um dies zu gewährleisten, soll spätestens bis Mitte nächsten Jahres eine Wettbewerbsbehörde eingerichtet werden. Die Behörde soll insbesondere die Preisgestaltung der Netzbetreiber überprüfen. Trittin: "Mehr Transparenz auf dem Strommarkt wird sich letztendlich positiv auf die Strompreise auswirken und somit den Verbrauchern zugute kommen."
Das EEG zielt darauf ab, den Beitrag der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch bis 2010 gegenüber 2000 auf 4,2 Prozent und am Stromverbrauch auf 12,5 Prozent zu verdoppeln. Deutschland leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Ziel der EU, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 14 Prozent (1997) auf 22 Prozent (2010) zu erhöhen. Bis Mitte des Jahrhunderts sollen erneuerbare Energien rund die Hälfte des Energieverbrauchs decken. Die Bundesregierung strebt dabei an, dass die erneuerbaren Energien mittel- bis langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit im Energiebinnenmarkt erreichen.
Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf wurde dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.
+++++++++++++++++++++++++++
KOMMENTAR der Redaktion:
Der Ansporn zur Energiesparsamkeit, Erzeugung und Verbrauch erneuerbarer Energie kann NICHT gelingen, wenn der Industrie weiterhin der rabattierte Atomstrom gestattet wird. Das ist phantasielose Politik, denn die Bundesregierung soll zwar der deutschen Industrie keine internationalen Wettbewerbsnachteile bescheren, aber Kompensation für die Energiemehrkosten könnte "in Härtefällen" besser über Steuernachlässe geschehen. So aber fehlen ausgerechnet die Vielverbraucher als Kraft zur Energiewende.
Markus Rabanus >> Diskussion
26 März 2003
BMU; "Bei der Atommüll-Entsorgung in Deutschland gelten hohe Sicherheitsstandards"
Kabinett billigt Bericht des Bundesumweltministeriums
Pressemitteilung bmu.de
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Bericht zur Erfüllung des Gemeinsamen Übereinkommens über nukleare Entsorgung gebilligt."Der Bericht belegt, dass Deutschland an die Entsorgung von radioaktiven Abfällen aller Art höchste Sicherheitsmaßstäbe anlegt", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Die Grundlage dafür sei mit der Novellierung des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung geschaffen worden. "Der begonnene Atomausstieg reduziert die Menge des anfallenden Atommülls drastisch und gibt einen realistischen zeitlichen Rahmen für die sichere Entsorgung und Endlagerung vor. Dies werden wir in einem Nationale Entsorgungsplan festlegen, an dem wir zurzeitarbeiten."
Das Gemeinsame Übereinkommen enthält die völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung der Vertragsstaaten, weltweit anerkannte technische Vorschriften über die Sicherheit bei der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle im nationalen Bereich anzuwenden. In dem Abkommen, das im September 1997 von Vertretern aus über 80 Staaten in Wien verabschiedet wurde, sind Sicherheitsanforderungen für die Behandlung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen bis hin zu ihrer Endlagerung festgeschrieben, die auf Sicherheitsstandards der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) basieren. Deutschland ist zusammen mit 29 anderen Staaten Vertragspartei der Konvention. Die Vertragsparteien sindverpflichtet, regelmäßig schriftlich über die Umsetzung des Abkommens zu berichten. Die erste Überprüfungstagung zum Gemeinsamen Übereinkommen findet ab dem 3. November2003 in Wien statt. Der Bericht der Bundesregierung wird vor dem 5. Mai der IAEO in Wien zugeleitet.
"Das Gemeinsame Übereinkommen wurde maßgeblich von Deutschland geprägt. Deutschland hat sich damit zu seiner internationalen Verantwortung im Bereich der nuklearen Entsorgung bekannt. Unsere Erfahrungen in der Fortentwicklung des atomrechtlichen Regelwerks und der entsprechenden Technologie stellen wir seit vielen Jahren insbesondere den Staaten Mittel- und Osteuropas und vor allem den EU-Beitrittskandidaten zur Verfügung", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
-----------------------------------
KOMMENTAR der Redaktion: "Hohe Sicherheitsstandards" genügen in Sachen Atomenergie und Atommüll nicht, denn wer die Radioaktivität nicht verpacken kann, wie es die Natur vermochte, der versagt in einem zentralen Moment dieser Technologie.
Markus Rabanus >> Diskussion
Pressemitteilung bmu.de
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Bericht zur Erfüllung des Gemeinsamen Übereinkommens über nukleare Entsorgung gebilligt."Der Bericht belegt, dass Deutschland an die Entsorgung von radioaktiven Abfällen aller Art höchste Sicherheitsmaßstäbe anlegt", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Die Grundlage dafür sei mit der Novellierung des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung geschaffen worden. "Der begonnene Atomausstieg reduziert die Menge des anfallenden Atommülls drastisch und gibt einen realistischen zeitlichen Rahmen für die sichere Entsorgung und Endlagerung vor. Dies werden wir in einem Nationale Entsorgungsplan festlegen, an dem wir zurzeitarbeiten."
Das Gemeinsame Übereinkommen enthält die völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung der Vertragsstaaten, weltweit anerkannte technische Vorschriften über die Sicherheit bei der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle im nationalen Bereich anzuwenden. In dem Abkommen, das im September 1997 von Vertretern aus über 80 Staaten in Wien verabschiedet wurde, sind Sicherheitsanforderungen für die Behandlung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen bis hin zu ihrer Endlagerung festgeschrieben, die auf Sicherheitsstandards der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) basieren. Deutschland ist zusammen mit 29 anderen Staaten Vertragspartei der Konvention. Die Vertragsparteien sindverpflichtet, regelmäßig schriftlich über die Umsetzung des Abkommens zu berichten. Die erste Überprüfungstagung zum Gemeinsamen Übereinkommen findet ab dem 3. November2003 in Wien statt. Der Bericht der Bundesregierung wird vor dem 5. Mai der IAEO in Wien zugeleitet.
"Das Gemeinsame Übereinkommen wurde maßgeblich von Deutschland geprägt. Deutschland hat sich damit zu seiner internationalen Verantwortung im Bereich der nuklearen Entsorgung bekannt. Unsere Erfahrungen in der Fortentwicklung des atomrechtlichen Regelwerks und der entsprechenden Technologie stellen wir seit vielen Jahren insbesondere den Staaten Mittel- und Osteuropas und vor allem den EU-Beitrittskandidaten zur Verfügung", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
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KOMMENTAR der Redaktion: "Hohe Sicherheitsstandards" genügen in Sachen Atomenergie und Atommüll nicht, denn wer die Radioaktivität nicht verpacken kann, wie es die Natur vermochte, der versagt in einem zentralen Moment dieser Technologie.
Markus Rabanus >> Diskussion
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