17 Juli 2003

Schacht Konrad: Trittin begrüßt Rücknahme des Antrags auf Sofortvollzug

Pressemitteilung BMU.de

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Entscheidung des Bundesamtes für Strahlenschutz begrüßt, den Antrag auf Sofortvollzug des beantragten Planfeststellungsbeschlusses für Schacht Konrad zurückzuziehen. "Diese Entscheidung ist ein Schritt zur Umsetzung der Konsensvereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen. Sie schafft die Möglichkeit für eine gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses in der Hauptsache. Im übrigen entspricht sie dem Entsorgungskonzept der Bundesregierung, das für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ein einziges Endlager vorsieht", erklärte Trittin heute in Berlin.

Das Bundesamt für Strahlenschutz ist Antragsteller für die Errichtung und den Betrieb des Endlagers für radioaktive Abfälle. Für die Genehmigung ist der niedersächsische Umweltminister zuständig. Mit der Rücknahme des Antrags auf Sofortvollzug haben Klagen gegen einen zu erwartenden Planfeststellungsbeschluss aufschiebende Wirkung. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung werden damit keine Umrüstmaßnahmen im als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle vorgesehenen ehemaligen Erzbergwerk in Salzgitter vorgenommen.

04 Juli 2003

Bund erteilt Hessen Weisung zu AKW Biblis A

Trittin: Offene Sicherheitsfragen vor Genehmigung klären
Pressemitteilung BMU.de

Das Atomkraftwerk Biblis A bleibt bis zur Klärung offener Sicherheitsfragen abgeschaltet. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die hessische Atomaufsicht angewiesen, eine für heute angekündigte Genehmigung, die das Wiederanfahren des Reaktors zugelassen hätte, nicht zu erteilen. Der Reaktor steht seit Mitte April still, nachdem festgestellt worden war, dass beim Bau der Anlage 1974 ein zu kleines Sieb vor den Pumpen für das Notkühlsystem eingebaut worden war.

Das hessische Umweltministerium hatte eine Genehmigung zur Änderung der Sumpfansaugsiebe vorbereitet. Dies ist erforderlich, weil die bisherigen Sumpfansaugsiebe nicht der Anlagengenehmigung entsprechen und keine ausreichende Störfallbeherrschung gewährleisten.

Die Bundesaufsicht hat festgestellt, dass die hessische Behörde die Genehmigungsvoraussetzungen völlig unzureichend geprüft hat. So wurden Ergebnisse von Betreiberversuchen ohne ausreichende Qualitätssicherung übernommen. Bei der Berechnung von Belastungen aus Druckdifferenzen wurden unzureichende Bewertungsmassstäbe angelegt.

Im Genehmigungsverfahren konnte bisher nicht nachgewiesen werden, dass der Reaktor bei einem Störfall noch ausreichend gekühlt werden kann, wenn die Sumpfansauggitter durch abgelöstes Isoliermaterial verstopft werden. In einem bundesaufsichtlichen Gespräch am 2. Juli in Bonn war das hessische Umweltministerium nicht in der Lage, konkret gestellte sicherheitstechnisch bedeutsame Fragen zum Genehmigungsentwurf ausreichend zu beantworten.

In der verfahrensleitenden Weisung nach Artikel 85 des Grundgesetzes wird Hessen aufgefordert, die offenen Fragen zu klären, bevor eine Entscheidung über den Genehmigungsantrag getroffen wird.

Das Bundesumweltministerium betonte, dass es auf einer zügigen Abarbeitung der offenen Sicherheitsfrage bestehe, da der gegenwärtige Stillstand die endgültige Stilllegung von Biblis A hinauszögere.

20 Juni 2003

Bund strebt Genehmigung für alle Atommüll-Zwischenlager bis Ende des Jahres an

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesamt für Strahlenschutz BMU.de

Der Bund will möglichst bis Ende dieses Jahres alle atomrechtlichen Genehmigungen für die beantragten Interims- und Zwischenlager an den Standorten der Atomkraftwerke (AKW) erteilen. Das kündigten Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König bei der Vorstellung des BfS-Jahresberichtes an. Bundesumweltminister Trittin: "Unter der Voraussetzung, dass die zuständigen Landesbehörden die erforderlichen Baugenehmigungen zeitnah erteilen, gehen wir davon aus, dass alle Interims-und Zwischenlager im Jahr 2005 in Betrieb genommen werden können." König teilte mit, dass das BfS heute die Genehmigung für das Interimslager Krümmel erteilt habe.

Die Einrichtung von Interims- und Standortzwischenlagern für abgebrannte Brennelemente aus den AKW hatte die Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen im Rahmen des Atomausstiegs vereinbart. Trittin: "Mit dem Konzept der dezentralen Zwischenlagerung werden die Atommülltransporte drastisch reduziert. Innerdeutsche Transporte in die zentralen Zwischenlager werden inabsehbarer Zeit ganz überflüssig. Die Transporte in die ausländische Wiederaufarbeitung werden auf das notwendige Maß begrenzt und ab Juli 2005 vollständig eingestellt."

Die Kraftwerksbetreiber haben insgesamt fünf Interimslager sowie 12 Standortzwischenlager beantragt. Davon sind bereits vier Interimslager genehmigt worden. Neben Krümmel sind dies Neckarwestheim, Philippsburg und Biblis. Diese 3 sind auch in Betrieb. Von den beantragten Standortzwischenlagern sind drei genehmigt worden, in Lingen, Grohnde und Grafenrheinfeld. Davon ist Lingenbereits in Betrieb. Die Genehmigungsverfahren für die übrigen neun Zwischenlager sind nach den Worten von Wolfram König weit fortgeschritten. Trittin: "Mit dem Betrieb der Interimslager und des Zwischenlagers in Lingen werden jetzt schon Transporte in die zentralen Zwischenlager Ahaus und Gorleben vermieden. Das Konzept der Zwischenlager zeigt Wirkung."

Während des Genehmigungsverfahrens hat die überwiegende Anzahl der Antragsteller aufgrund von Gesprächen mit dem BfS den Umfang des beantragten Zwischenlagers, konkret die Schwermetallmasse, reduziert. D.h., es können weniger abgebrannte Brennelemente zwischengelagert werden, als ursprünglich geplant. Durch den Atomausstieg wird die Menge des anfallenden Atommülls begrenzt.

Das BfS befristet die Aufbewahrung der abgebrannten Brennelemente auf 40 Jahre. Dadurch wird gewährleistet, dass aus Zwischenlagern keine Endlager werden können, wie dies an einigen Kraftwerksstandorten befürchtet wurde.

Im Genehmigungsverfahren für die Zwischenlager prüft das BfS auch die Auswirkungen eines gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturzes auf ein solches Lager. Die bisherigen Überprüfungen haben ergeben, dass ein solcher terroristischer Angriff selbst unter Zugrundelegung ungünstiger, konservativer Annahmen gemäss den Störfallberechnungsgrundlagen nicht zu einer Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge der Freisetzung von erheblichen Mengen Radioaktivität führt. Damit ist die erforderliche Sicherheit für die untersuchten Standort-Zwischenlager gegeben.

BfS-Präsident Wolfram König betonte bei der Vorstellung des Jahresberichts seiner Behörde, dass neben der unmittelbaren Beratung des Bundes der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der Strahlung zentrale Aufgabe des BfS sei. König: "Der Gedanke der Vorsorge wird auch im Strahlenschutz in Zukunft immer wichtiger." Dieser beschränke sich nicht nur auf den Bereich des Schutzes der Standortzwischenlager vor einem möglichen Angriff mit einem Flugzeug. Ebenso breit gefächert wie die Arbeitsbereiche des Amtes sei das Feld der Vorsorge.

In seinem Handeln orientiert sich das BfS zum einen an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, wie die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Mobilfunk exemplarisch zeigt. Zumanderen "ist es unsere Aufgabe ein Bewusstsein über tatsächlich relevante Risiken herzustellen", betonte König.

Der Schutz vor natürlicher und künstlicher UV-Strahlung sei hierfür ein Beispiel. Bräune wird in der Regel mit Schönheit und Wohlbefinden gleichgesetzt. Das hohe gesundheitliche Risiko, welches mit übermässiger UV-Strahlung verbunden ist, z.B. an Hautkrebs zu erkranken, ist vielen Menschen nicht bewusst oder wird verdrängt. Das BfS hat sich zum Ziel gesetzt, mit einer offensiv ausgerichteten Öffentlichkeitsarbeit das Bewusstsein für derartige Risiken zu schärfen. "Hiermit trägt das BfS dem von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst gewählten Leitbild 'Verantwortung für Mensch und Umwelt' Rechnung", sagte der BfS-Präsident.

30 Mai 2003

Karlspreis für Atom-Lobbyisten - Umweltverbände kritisieren Auszeichnung von Valéry Giscard d’Estaing

Umweltverbände kritisieren anlässlich der Verleihung des Internationalen Karlspreises der Stadt Aachen an Valéry Giscard d’Estaing dessen Interessenpolitik im europäischen Konvent. Der Präsident des Konvents vertrete einseitig die Interessen der Atom-Lobby und wolle die Förderung der Atomkraft in der neuen EU-Verfassung verankern.

Britta Steffenhagen, Energieexpertin des DNR: „Mit seinen Atom-Plänen stellt sich Giscard d’Estaing gegen den Willen der Mehrheit der EU-Bürger und zementiert eine rückwärtsgewandte Technologie. Und dies in einer Verfassung, die zukunftsweisend für alle EU-Bürger gelten soll".

Die Mehrheit der derzeitigen EU-Mitgliedstaaten wollen aus der risikoreichen Atomenergie aussteigen oder kommen bereits ohne sie aus. Auch Deutschland und sein Nachbarland Belgien haben Ausstiegsbeschlüsse gefasst. Nur Frankreich, Finnland, Spanien und England halten die Atomenergie noch für förderungswürdig. Der Vorschlag von Giscard d’Estaing sieht vor, den europäischen Vertrag zur Förderung der Atomkraft (EURATOM) in die neue EU-Verfassung unverändert aufzunehmen. EURATOM wurde vor 45 Jahren als einer der Gründungsverträge der späteren EU verabschiedet und ist seit dem nicht überarbeitet worden. Er unterliegt weder parlamentarischer Kontrolle noch den europäischen Binnenmarktregeln.

Jan Kowalzik, EU-Experte des BUND: „Giscard d’Estaing hält an seinen Atom-Plänen fest, obwohl sich bereits verschiedene Konventsmitglieder dagegen ausgesprochen haben. Auch in anderen Fragen des Verfassungsprozesses hat er versucht, demokratische Meinungsbildung zu unterbinden. Die Geschäftsordnung wollte er alleine festlegen, Arbeitsgruppen hielt er für überflüssig. Zurecht wird er deshalb im Konvent auch „Sonnenkönig" genannt".

Die Umweltverbände fordern, dass die ökonomische Privilegierung der Atomenergie abgeschafft wird und der EURATOM-Vertrag spätestens im Jahre 2007 ausläuft.

Europa solle sich in seiner Verfassung für eine zukunftsfähige Energiepolitik mit rationeller Energienutzung und erneuerbaren Energien entscheiden.

Bereits vor drei Wochen riefen die Umweltverbände dazu auf, mit E-Mails an die deutschen Mitglieder des Verfassungskonvents gegen die Förderung der Atomkraft zu protestieren, bisher haben sich rund 2000 Menschen an der Aktion beteiligt. In Aachen wollen sie Giscard d’Estaing als Zeichen ihres Protests ein goldenes Mini-AKW übergeben.

Getragen wird die Protest-Aktion vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), Deutscher Naturschutzring (DNR), Germanwatch, Greenpeace, GRÜNE LIGA, Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), Naturschutzbund Deutschland (NABU), ROBIN WOOD, urgewald.

19 Mai 2003

FALSCHER WEG: "Industriestrom ist billiger geworden"

Dieses Thema wiederholt sich. Die Wettbewerbsfähigkeit der dt. Industrie sollte zugunsten der Energiewende nicht durch rabattierten Atomstrom für Großverbraucher erfolgen, sondern wäre sinnvoller durch Steuernachlässe zu gewährleisten. (Redaktion, msr)

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Studie zur Belastung stromintensiver Betriebe durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgelegt
Pressemitteilung BMU.de


Industriestrom ist heute fast ein Drittel billiger als noch Mitte der Neunziger Jahre, trotz Erneuerbare-Energien-Gesetz und Ökosteuer. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für ZukunftsEnergieSysteme (IZES), Saarbrücken, das im Auftrag des Bundesumweltministeriums die Belastung der stromintensiven Industrie durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) untersucht hat. Demnach hat der Umbau der Energieversorgung, weg von der Kohle und Atom, hin zu Sonne, Wind und Biomasse, den bundesdeutschen Durchschnittshaushalt im letzten Jahr (2002) nur einen Euro pro Monat gekostet. Eine besondere Subventionierung stromintensiver Betriebe durch Haushalte und kleine Unternehmen sei nicht gerechtfertigt. Netzbetreiber kassieren in Einzelfällen bis zum Doppelten des tatsächlich gerechtfertigten EEG-Aufschlages, so das Gutachten.

Die Großabnehmerpreise für Industriestrom in der Bundesrepublik sind zwischen 1995 und 2002 von rund 7,6 Cent pro Kilowattstunde auf rund 5,3 Cent gefallen. Diesem Rückgang um rund 30 Prozent steht ein EU-weiter Rückgang um nur 9 Prozent gegenüber. In den USA ist Industriestrom zwischen 1996 und 2002 sogar um 7 Prozent teurer geworden. Die Wettbewerbsposition Deutschlands hat sich also trotz Ökosteuer und EEG verbessert, so die Studie. Die Forscher errechneten, dass jedem Euro Belastung durch die von der rot-grünen Bundesregierung eingeleitete Energiewende rund acht Euro Entlastung infolge der Liberalisierung des Strommarktes und den Wegfall des Kohlepfennigs gegenüber stehen.

Das IZES ermittelte ein weiteres Entlastungspotential von rund einem Cent pro Kilowattstunde Industriestrom. Vor diesem Hintergrund erscheint den Gutachtern eine weitere Entlastung der stromintensiven Industrie nicht notwendig. Eine Entlastung käme allenfalls dann in Frage, wenn es sich um einzelne, besonders stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes handelt, die als Härtefall eingestuft werden können.

In der Praxis verlangen Stromnetzbetreiber von ihren Industriekunden derzeit nach Erkenntnissen der IZES-Forscher als EEG-Kostenaufschlag in Einzelfällen bis zu 0,66 Cent pro Kilowattstunde. Mit einem marktwirtschaftlichen Ansatz zu Errechnung eines fairen EEG-Aufschlages ermittelt das IZES demgegenüber einen anrechenbaren EEG-Zuschlag von allenfalls rund 0,31 Cent pro Kilowattstunde für das Jahr 2002, die volkswirtschaftlichen EEG-Mehrkosten betragen sogar nur 0,29 Cent pro Kilowattstunde.

Forderungen, die individuelle Belastung der Strom-Großverbraucher zu "deckeln", also eine Obergrenze des EEG-Zuschlags für stromintensive Betriebe gesetzlich zu definieren, erteilen die Gutachter eine klare Absage. Da sich dadurch der umzulegende Gesamtbetrag nicht verändere, bedeutet dies eine zusätzliche Belastung für kleine und mittlere Unternehmen sowie für private Haushalte.

Die Forscher haben Forderungen von Verbänden der Großindustrie, Stromkunden ab einem Jahresbedarf von 100.000 Kilowattstunden praktisch vollständig von den EEG-bedingten Kosten zu entlasten, für das Berechnungsjahr 2002 unter die Lupe genommen. In diesem Fall würden beispielsweise Industrie- und Gewerbekunden, die mit einem Jahresstromverbrauch von 80.000 Kilowattstunden die Grenze nicht ganz erreichen, die jährliche EEG-Zusatzbelastung um zwei Drittel erhöhen. Für private Kunden und Haushalte würde die Zusatzbelastung von 12 Euro auf 20 Euro ansteigen. Eine pauschale Minderung des EEG-Kostenanteils für Industriebetriebe nach diesem Modell wäre wohl kaum mit den Interessen aller Stromverbraucher vereinbar, so das Fazit der Gutachter.

09 Mai 2003

Deutsch-russische Zusammenarbeit zur Sicherheit von Atomanlagen wird ausgebaut

Pressemitteilung BMU.de

Deutschland und Russland wollen ihre Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Anlagensicherheit und des Strahlenschutzes ausbauen. Ein entsprechendes Abkommen unterzeichneten heute Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Vorsitzende der russischen atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtbehörde, Wischnewski. Ziel ist es, das Sicherheitsniveau der Atomanlagen zu erhöhen und somit den Schutz der Umwelt und Bevölkerung zu verbessern.

Bundesumweltminister Trittin: "Beide Länder verfolgen unterschiedliche Ziele bei der Nutzung der Atomenergie. Deutschland hat den Atomausstieg gesetzlich festgeschrieben, Russland will weiterhin auf Atomkraft setzen. Unabhängig davon ist eine engere Zusammenarbeit notwendig und sinnvoll, da schwierige Aufgaben bei der Gewährleistung der Sicherheit insbesondere älterer Anlagen sowie bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle und Altlasten vor uns liegen. Die heute geschlossene Vereinbarung baut auf die bewährte Kooperation der vergangenen Jahre auf."

Mit dem neuen Abkommen soll der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den beiden obersten atomrechtlichen Behörden beider Länder verbessert werden. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf die Bereiche Genehmigung, Aufsicht und Begutachtung der nuklearen Sicherheit von kerntechnischen Anlagen sowie auf den Strahlenschutz. Im Bereich der weiteren wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit sind u.a. gemeinsame Projekte zur Nachrüstung bestehender Anlagen sowie zu Analyse und Auswertung von Störfällen geplant.

Grundlage der deutsch-russischen Zusammenarbeit im Bereich Atomenergienutzung sind u.a. das Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit von 1987, das Regierungsabkommen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes von 1988, die Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und der russischen Atomaufsichtsbehörde zur Gewährleistung des physischen Schutzes von 1997 sowie das Regierungsabkommen von 1998 über Fragen der nuklearen Haftung.

25 April 2003

Biblis A: Atomkraftwerk entspricht in Teilen nicht dem genehmigten Zustand

Bundesumweltminister Trittin: Biblis A bleibt abgeschaltet bis alle Sicherheitsdefizite beseitigt sind
Pressemitteilung BMU.de


Nach einer "vorläufigen Sofortmeldung" der hessischen Atomaufsicht an die Bundesaufsicht über Mängel beim Atomkraftwerk Biblis A vom 18. April 2003 hatte das Bundesumweltministerium noch am selben Tag eine umfassende Untersuchung des Vorgangs verlangt und angekündigt, dem Wiederanfahren des Reaktors erst dann zuzustimmen, wenn die Ursachen und Verantwortlichkeiten geklärt sind und die Sicherheit des Anlagenbetriebs gewährleistet ist. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und die Reaktorsicherheitskommission (RSK) wurden eingeschaltet.

Zu der heutigen Mitteilung der hessischen Atomaufsicht, dass die vorhandenen Sumpfsiebe im Notkühlsystem des Atomreaktors Biblis A nicht der 1975 erteilten endgültigen Betriebsgenehmigung entsprechen, erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Die Entscheidung der hessischen Atomaufsicht, vom Betreiber die Beantragung eines Genehmigungsverfahrens nach § 7 Atomgesetz zu verlangen und diesen Antrag nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik zu prüfen, ist die einzig mögliche Schlussfolgerung aus der Tatsache, dass ein in Teilen ungenehmigter Zustand des Reaktors festgestellt wurde."

Das Notkühlsystem muss im Falle einer großen Leckage die Kühlung des Reaktorkerns gewährleisten. Bei einer unzureichende Auslegung des Notkühlsystems besteht die Gefahr, dass der Reaktor nicht genug gekühlt wird und es zu massiven Freisetzungen von Radioaktivität kommen kann. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die zur Verfügung stehenden Ansaugöffnungen für Notkühlpumpen nicht die erforderliche Fläche besitzen. Nach Angaben des hessischen Umweltministeriums muss diese Fläche der Genehmigung entsprechend 7,3 m2 groß sein.

Das Bundesumweltministerium wird einem Wiederanfahren des Reaktors erst dann wieder zustimmen, wenn das Notkühlsystem der Betriebsgenehmigung entspricht. Die Ursachen und Verantwortlichkeiten müssen geklärt und die Sicherheit des Anlagenbetriebs gewährleistet sein. Außerdem muss die Qualitätssicherung beim TÜV überprüft werden, dem noch im Mai 1999 bei einer Inspektion der Ansaugöffnungen die unzureichende Fläche nicht aufgefallen war.

24 April 2003

Jürgen Trittin: Tschernobyl-Katastrophe mahnt zu konsequentem Ausbau der erneuerbaren Energien

Pressemitteilung BMU.de

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat aus Anlass des bevorstehenden 17. Jahrestages der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl an die Staaten der Welt appelliert, die Anstrengungen für eine globale Energiewende sowie den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu verstärken. "Tschernobyl steht für einen energiepolitischen Irrweg mit unkalkulierbaren Risiken und fatalen Folgen für Mensch und Umwelt, die bis heute nicht bewältigt sind. Darauf kann es nur eine Antwort geben: Raus aus der Atomenergienutzung und Gestaltung einer nachhaltigen, klimafreundlichen Energiepolitik, die den Ausbau der erneuerbaren Energien verstärkt. Deutschland geht hier, wie das renommierte Worldwatch-Institute kürzlich feststellte, mit gutem Beispiel voran", sagte der Bundesumweltminister.

Die Bundesregierung hat mit einer Vielzahl von Maßnahmen - vom Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem 100 000-Dächer-Solarstrom-Programm, dem Markteinführungsprogramm für erneuerbare Energien bis hin zur Biomasse-Verordnung - erreicht, dass Deutschland weltweit eine führende Stellung in diesem Bereich einnimmt. Wind, Sonne, Biomasse und Wasserkraft haben im vergangenen Jahr ihren Beitrag zur Deckung des Strombedarfs auf 8 Prozent erhöht. Bis 2010 soll der Anteil regenerativ erzeugten Stroms in der Bundesrepublik im Vergleich zu 2000 auf 12,5 Prozent verdoppelt werden.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist und bleibt weiterhin ein Schwerpunkt der deutschen Umweltpolitik. Auf nationaler Ebene wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fortentwickelt. Zugleich wurden die Zuschüsse für die Errichtung von Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung erhöht. International wird Deutschland die Staatengemeinschaft für Juni 2004 zu einer Konferenz über die erneuerbaren Energien nach Bonn einladen. Sie soll den Anstoß zu einem Aktionsplan zum weltweiten Ausbau der erneuerbaren Energien geben. Damit soll erreicht werden, dass möglichst viele Länder konkrete Ziele und Zeitpläne zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch festlegen. "Mit der Konferenz soll ein langfristiger Prozess für eine Energiewende auf internationaler Ebene eingeleitet werden", sagte Bundesumweltminister Trittin.

18 April 2003

Atomkraftwerk Biblis A: Fehler im Notkühlsystem

Pressemitteilung BMU.de

Im hessischen Atomkraftwerk Biblis A ist ein Defizit bekannt geworden, das von großer sicherheitstechnischer Bedeutung sein kann. Es wurde festgestellt, dass das Notkühlsystem möglicherweise unter Verstoss gegen die Errichtungsvorschriften unzureichend ausgelegt ist. Dies hat die zuständige hessische Aufsichtsbehörde gestern dem Bundesumweltministerium als "vorläufige Sofortmeldung" mitgeteilt. Das Notkühlsystem muss im Falle einer großen Leckage die Kühlung des Reaktors gewährleisten. Wegen der gravierenden Bedeutung wird das Bundesumweltministerium die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) mit der Untersuchung beauftragen. Der Reaktor ist vorübergehend stillgelegt. Das Bundesumweltministerium wird dem Wiederanfahren des Reaktors erst dann zustimmen, wenn die Ursachen und Verantwortlichkeiten geklärt und die Sicherheit des Anlagenbetriebs gesichert sind.

Nach Angaben des hessischen Umweltministeriums stand der Atomreaktor Biblis A aufgrund einer Reparatur und einer Messung im Notstandssystem für kurze Zeit still. Im Zuge des Wiederanfahrens des Atomreaktors wurde festgestellt, dass die Ansaugöffnungen für Notkühlpumpen statt der vorgeschriebenen Fläche von 5,9 m² nur 3 m² besitzen. Die betroffenen Notkühlpumpen saugen bei einem Störfall mit großem Kühlmittelverlust Reaktorwasser aus dem Sumpf des Reaktorsicherheitsbehälters zurück in den Reaktordruckbehälter und kühlen den Reaktorkern. Bei einem Verstopfen der Ansaugöffnungen besteht in einem solchen Falle die Gefahr, das der Reaktor unzureichend gekühlt wird und es zu massiven Freisetzungen von Radioaktivität kommen kann.

Ob die halbierten zur Verfügung stehenden Ansaugflächen schon seit Betriebsbeginn des Reaktors 1974 vorliegen oder erst durch spätere Einbauten verkleinert wurden, ist noch nicht geklärt. Geklärt werden muss auch die Frage, wieso den Sicherheitsnachweisen die falsche Größe zugrundegelegt werden konnte.

Das hessische Umweltministerium hat die Untersuchungen aufgenommen und der Bundesaufsicht zugesagt, dass der Atomreaktor Biblis A nicht wieder ans Netz gehe, bevor der Sachverhalt vollständig aufgeklärt und der sicherheitstechnische Mangel behoben sei.

15 April 2003

Garching darf unter Auflagen in Betrieb gehen

Forschungsreaktor muss spätestens bis 2010 auf nicht atomwaffentauglichen Brennstoff umgerüstet werden
Pressemitteilung BMU.de

Das Bundesumweltministerium hat heute festgelegt, unter welchen Bedingungen der Forschungsreaktor (FRM-II) in Garching bei München seinen Betrieb aufnehmen darf. Das bayerische Umweltministerium darf den Betrieb genehmigen, wenn die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin erteilten Auflagen erfüllt werden. So muss der Reaktor spätestens 2010 auf nicht atomwaffentauglichen Brennstoff umgerüstet werden. Außerdem hat Trittin den Entsorgungsvorsorgenachweis für die abgebrannten Brennelemente verschärft.

Der FRM-II ist weltweit der einzige neue Forschungsreaktor, der hoch angereichertes, atomwaffentaugliches Uran verwenden soll. Das hatte weltweite Kritik hervorgerufen. Dadurch wird das insbesondere von US-amerikanischer Seite unterstützte Programm zur Umrüstung bestehender Anlagen auf niedrig angereichertes Uran beeinträchtigt. Die internationalen Bemühungen zur Nichtverbreitung von Atomwaffen streben an, den Markt für hoch angereichertes Uran schrittweise zu beseitigen.

Die Planer des FRM-II hatten diese internationale Abrüstungspolitik viele Jahre ignoriert. In den USA wurde jedoch als positives Zeichen gewertet, dass die Bundesregierung mit dem Freistaat Bayern die Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran vereinbart hat. Die Auflagen des Bundesumweltministers legen den Umrüstungsplan rechtssicher fest.

Die Bundesaufsicht beim Bundesumweltministerium konnte der Betriebsgenehmigung jetzt zustimmen, weil der sichere Betrieb des Reaktors mit Untersuchungen nachgewiesen wurde. Diese hatte das bayerische Umweltministerium der Bundesaufsicht im Februar 2003 endlich vorgelegt. Die Untersuchungen zum Ausschluss einer "Dampfexplosion" und zu "Reaktivitätsstörfällen" hatte die Bundesaufsicht bereits im Januar 2002 in Bayern angefordert.

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KOMMENTAR der Redaktion: Unglaublich dreist, dass überhaupt auf solche Weise "geforscht" wurde, denn das verstieß auch gegen den von Deutschland unterzeichneten Atomwaffensperrvertrag.

Markus Rabanus >> Atomwaffensperrvertrag

10 April 2003

BMU, BMZ und BMBF fordern globale Energiewende

Wissenschaftlicher Beirat Globale Umweltveränderungen (WGBU) übergibt Energiewende-Gutachten
Gemeinsame Pressemitteilung BMU/BMZ/BMBF BMU.de

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WGBU) hat heute sein Gutachten "Welt im Wandel - Energiewende zur Nachhaltigkeit" an Bundesumweltminister Jürgen Trittin, die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Heidemarie Wieczorek-Zeul, und den Staatssekretär im Bundesforschungsministerium, Uwe Thomas übergeben.

Das Gutachten des Beirates unterstreicht die Bedeutung einer globalen Energiewende sowohl für den Schutz des Weltklimas als auch für die Entwicklungschancen ärmerer Länder. "Eine zielgerichtete Entwicklung weg von den fossilen hin zu erneuerbaren Energiequellen ist aus ökologischen, ökonomischen und friedenspolitischen Gründen dringend erforderlich", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Der Klimawandel beeinträchtige beispielsweise bereits heute schon in vielen Regionen die genetische Vielfalt. Es sei bereits heute absehbar, dass die Kosten für die Beseitigung der vom Klimawandel verursachten Schäden die Kosten für das Umsteuern bei weitem übersteigen würden. "Darüber hinaus gilt: Angesichts der Begrenztheit gerade der Ölvorräte der Welt muss eine nachhaltige Energieversorgung sich von der Abhängigkeit vom Öl befreien", sagte Trittin.

"Das Gutachten macht deutlich, dass eine Energiewende wichtiger Bestandteil der Armutsbekämpfung ist. Deshalb unterstütze ich die Nutzung erneuerbarer Energien nachdrücklich, gerade auch als Alternative zu fossilen Energieträgern", erklärte Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul bei der Übergabe. "Denn eines ist klar: Nur wenn der Zugang zu Energie gerecht verteilt ist, können wir bis zum Jahr 2015 den Anteil der absolut Armen an der Weltbevölkerung halbieren."

Wie der WBGU in seinem Gutachten feststelle, könne die globale Energiewende nur gelingen, wenn Entwicklungs- und Transformationsländer beim Aufbau nachhaltiger Energiesysteme unterstützt würden. "Dafür werden, wie in Johannesburg zugesagt, aus den Mitteln des Entwicklungsministeriums in den kommenden fünf Jahren insgesamt eine Milliarde Euro für den Energiesektor in Entwicklungsländern bereitstellen", betonte Wieczorek-Zeul. Davon würden 500 Millionen Euro für erneuerbare Energien und 500 Millionen Euro für Energiesparmassnahmen verwandt. "Bereits jetzt fördert das Entwicklungsministerium etwa 70 Projekte für erneuerbare Energien in 40 Ländern", sagte Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul.

Gleichwohl sind fossile Energieträger auf absehbare Zeit noch unverzichtbar. "Das Potential, um fossile Energien wesentlich effektiver umzuwandeln und zu nutzen als bislang, ist noch riesig", sagte Uwe Thomas, Staatssekretär im Bundesforschungsministerium. "Aber auch die wissenschaftlichen Grundlagen für das Ausschöpfen der Energie von Sonne und Wind werden ständig verbessert", so der Staatssekretär weiter.

09 April 2003

Falscher Weg einer "Härtefallregelung" für Vielverbraucher

Bundesregierung beschließt Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen
Pressemitteilung BMU.de

Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das Bundeskabinett heute eine Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes beschlossen. Einzelne Unternehmen können künftig teilweise vom Kostenanteil für den Bezug von Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) befreit werden. Für diese Ausnahmeregelung muss das betreffende Unternehmen nachweisen, dass der EEG-Kostenanteil maßgeblich zu einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Wettbewerbsfähigkeit führt. Ziel des vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs ist es, eine solche Beeinträchtigung zu vermeiden. Die neue Regelung wird bis zum 1.7. 2004 befristet. Eine endgültige Regelung soll mit der großen Novelle des EEG erfolgen.

Nach dem EEG sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, anteilig Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und mit dem bundesweit einheitlichen Satz zu vergüten. Im Ergebnis werden so alle EVU zu prozentual gleichen Anteilen zur Stromabnahme und -vergütung verpflichtet. Die Differenzkosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien können von den EVU an ihre Kunden weitergegeben werden. Dabei ist nicht auszuschließen, dass einzelne stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes von diesen Kosten besonders betroffen sind.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, eine erhebliche Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu vermeiden. Deshalb soll in bestimmten Fällen, in denen die Weitergabe der durch das EEG entstehenden Kosten maßgeblich zu einer unbeabsichtigten Härte im Sinne einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führt, die EEG-Strommenge begrenzt werden können, die von dem EVU anteilig an Unternehmen weitergegeben werden darf. Über die Anträge soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entscheiden.

Die Begrenzung darf nur erfolgen, soweit ein Unternehmen u.a. nachweist, dass und inwieweit sein Stromverbrauch aus dem Netz für die allgemeine Versorgung in den letzten zwölf abgeschlossenen Kalendermonaten an einer Abnahmestelle 100 Gigawattstunden überstiegen hat und das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens 20 Prozent überschreitet.

Bundesumweltminister Trittin: "Mit der Gesetzesänderung zeigt die Bundesregierung, dass sie schnell auf vorhandene Wettbewerbsbeeinträchtigungen reagiert und bereit ist, Hilfe für diejenigen Unternehmen zu leisten, die am meisten betroffen sind." Trittin betonte, dass ein funktionierender Wettbewerb auf dem Strommarkt ausreichende Markt- und Preistransparenz voraußetzt. Wesentliche Bedingung dafür sei ein diskriminierungsfreier und ungehinderter Netzzugang aller interessierten Anbieter und Nachfrager, so der Bundesumweltminister. Um dies zu gewährleisten, soll spätestens bis Mitte nächsten Jahres eine Wettbewerbsbehörde eingerichtet werden. Die Behörde soll insbesondere die Preisgestaltung der Netzbetreiber überprüfen. Trittin: "Mehr Transparenz auf dem Strommarkt wird sich letztendlich positiv auf die Strompreise auswirken und somit den Verbrauchern zugute kommen."

Das EEG zielt darauf ab, den Beitrag der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch bis 2010 gegenüber 2000 auf 4,2 Prozent und am Stromverbrauch auf 12,5 Prozent zu verdoppeln. Deutschland leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Ziel der EU, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 14 Prozent (1997) auf 22 Prozent (2010) zu erhöhen. Bis Mitte des Jahrhunderts sollen erneuerbare Energien rund die Hälfte des Energieverbrauchs decken. Die Bundesregierung strebt dabei an, dass die erneuerbaren Energien mittel- bis langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit im Energiebinnenmarkt erreichen.

Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf wurde dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

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KOMMENTAR der Redaktion:

Der Ansporn zur Energiesparsamkeit, Erzeugung und Verbrauch erneuerbarer Energie kann NICHT gelingen, wenn der Industrie weiterhin der rabattierte Atomstrom gestattet wird. Das ist phantasielose Politik, denn die Bundesregierung soll zwar der deutschen Industrie keine internationalen Wettbewerbsnachteile bescheren, aber Kompensation für die Energiemehrkosten könnte "in Härtefällen" besser über Steuernachlässe geschehen. So aber fehlen ausgerechnet die Vielverbraucher als Kraft zur Energiewende.

Markus Rabanus >> Diskussion

26 März 2003

BMU; "Bei der Atommüll-Entsorgung in Deutschland gelten hohe Sicherheitsstandards"

Kabinett billigt Bericht des Bundesumweltministeriums
Pressemitteilung bmu.de

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Bericht zur Erfüllung des Gemeinsamen Übereinkommens über nukleare Entsorgung gebilligt."Der Bericht belegt, dass Deutschland an die Entsorgung von radioaktiven Abfällen aller Art höchste Sicherheitsmaßstäbe anlegt", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Die Grundlage dafür sei mit der Novellierung des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung geschaffen worden. "Der begonnene Atomausstieg reduziert die Menge des anfallenden Atommülls drastisch und gibt einen realistischen zeitlichen Rahmen für die sichere Entsorgung und Endlagerung vor. Dies werden wir in einem Nationale Entsorgungsplan festlegen, an dem wir zurzeitarbeiten."

Das Gemeinsame Übereinkommen enthält die völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung der Vertragsstaaten, weltweit anerkannte technische Vorschriften über die Sicherheit bei der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle im nationalen Bereich anzuwenden. In dem Abkommen, das im September 1997 von Vertretern aus über 80 Staaten in Wien verabschiedet wurde, sind Sicherheitsanforderungen für die Behandlung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen bis hin zu ihrer Endlagerung festgeschrieben, die auf Sicherheitsstandards der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) basieren. Deutschland ist zusammen mit 29 anderen Staaten Vertragspartei der Konvention. Die Vertragsparteien sindverpflichtet, regelmäßig schriftlich über die Umsetzung des Abkommens zu berichten. Die erste Überprüfungstagung zum Gemeinsamen Übereinkommen findet ab dem 3. November2003 in Wien statt. Der Bericht der Bundesregierung wird vor dem 5. Mai der IAEO in Wien zugeleitet.

"Das Gemeinsame Übereinkommen wurde maßgeblich von Deutschland geprägt. Deutschland hat sich damit zu seiner internationalen Verantwortung im Bereich der nuklearen Entsorgung bekannt. Unsere Erfahrungen in der Fortentwicklung des atomrechtlichen Regelwerks und der entsprechenden Technologie stellen wir seit vielen Jahren insbesondere den Staaten Mittel- und Osteuropas und vor allem den EU-Beitrittskandidaten zur Verfügung", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

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KOMMENTAR der Redaktion: "Hohe Sicherheitsstandards" genügen in Sachen Atomenergie und Atommüll nicht, denn wer die Radioaktivität nicht verpacken kann, wie es die Natur vermochte, der versagt in einem zentralen Moment dieser Technologie.

Markus Rabanus >> Diskussion

24 März 2003

BMU: "AKW-Brunsbüttel darf nach umfangreicher Nachrüstung wieder ans Netz"

Landesaufsicht sieht keine Gründe für längere Stilllegung
Pressemitteilung BMU.de

Das nach einer Wasserstoffexplosion seit mehr als einem Jahr abgeschaltete Atomkraftwerk Brunsbüttel an der Unterelbe wird voraussichtlich in dieser Woche wieder ans Netz gehen. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein hatte umfangreiche Nachrüstungen zur Kontrolle und Abführung des beim Reaktorbetrieb unvermeidlich entstehenden hochexplosiven Knallgases durchgesetzt. Nach Auffassung der Landesatomaufsicht liegen danach keine Gründe mehr vor, dem Wiederanfahren des Reaktors die Zustimmung zu versagen. Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK), die den Bundesumweltminister berät, sieht ebenfalls kein Risiko einer erneuten Wasserstoffexplosion.

Die Explosion im AKW Brunsbüttel hatte sich bereits am 14. Dezember 2001 ereignet. Der Betreiber des AKW hatte sich jedoch erst nach zwei Monaten auf Druck der Aufsichtsbehörde bereitgefunden, die Anlage zu einer Inspektion abzuschalten, bei der dann erst das Ausmaß der Schäden ersichtlich wurde. Radioaktivität war nicht ausgetreten und Personen und Umwelt waren nicht zu Schaden gekommen. Das Ereignis hatte jedoch Fragen zur Zuverlässigkeit des Betreibers aufgeworfen.

Die im Sommer entdeckten Planungsfehler in elektrischen Schaltungen des Reaktor-Sicherheitssystems, die seit Errichtung der Anlage bestanden und bisher unentdeckt geblieben waren, wurden beseitigt. Nach Überzeugung der Sachverständigen der Aufsichtsbehörde und des BMU sowie der RSK ist nach umfangreichen Untersuchungen und Verbesserungen die Fehlerfreiheit der elektrischen Schaltungen nunmehr nachgewiesen. Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts liegt für das Bundesumweltministerium kein Grund vor, dem Vorgehen der Landesbehörde zu widersprechen.

07 März 2003

Energiepolitik und Risikokalkulation

von Redaktion am 7.Mar.2003 15:56 

Hallo Andreas,

die Filtersysteme für konventionelle Kraftwerke haben sich in den letzten Jahrzehnten enorm verbessert.

In der Energiepolitik geht es auch weniger um den Vergleich von Kohlekraftwerken und Atomkraftwerken, sondern um

a) sparsamen Ressourceneinsatz, wovon wir in den Industrienationen mit unserer Wegwerf-Mentalität weit entfernt sind,

b) Energieerzeugung, die wie Wasserkraft, Windkraft, Geothermik, Solarenergie, Biowärme, Wärmerückgewinnung, Wärmekopplung allenfalls in der Anlagenherstellung und Entsorgung Schadstoffe anfallen lässt.

Die These, wonach ein GAU nur alle "100.000 Jahre" passieren könne, entstammt möglicherweise dem Werbeprospekt eines AKW-Herstellers, ist aber wissenschaftlich unsubstantiiert und würde auch bei Verifizierbarkeit bedeuten, dass sich mit jedem AKW die Katastrophenwahrscheinlichkeit erhöht ("100 AKWs = 1000 Jahre", "1000 AKWs = 100 Jahre", 10000 AKWw = 10 Jahre":-)

In anderen "Studien" geht man von einem GAU-Risiko von "alle 1000 Jahre" aus. Da wäre es dann also schon gefährlicher.

Solche Wahrscheinlichkeitsrechnung ist für eine Risiko-Kalkulation jedoch hoffnungslos unzureichend und irreführend, viel bedeutsamer ist:

das Sicherheitsniveau der Anlagen ist höchst unterschiedlich; beginnend mit dem Bau unter Berücksichtigung von verschiedenster Sozial- und Umweltfaktoren (z.B. Nähe von Großstädten; Windrichtungen, Erdbebengebiete, Terrorismusgefahren, Luftverkehr), sodann auch wirtschaftliches Niveau der Betreibergesellschaften, also Wartungssicherheit, Konkurrenzdruck usw.usf.

Sodann ist im unmittelbaren Vergleich von Energie erzeugenden Anlagen abzuwägen, welche Dimension Störfälle haben können.

Zieht man zu einem solchen Vergleich die Störfälle von Tschernobyl und Taikamura heran, die jeweils noch auf bestimmten Leveln begrenzt werden konnten, so deutet sich die volkwirtschaftliche Unvernunft von Anlagen an, die ihren Investitionshorizont auf einen letztlich nicht haftenden Investor beschränken, der nur solange existiert, wie es "funktioniert" und sich im ausreichend großen Havariefall aus den Handelsregistern streichen lässt, während sich die Manager und Anleger zu anderen Ufern aufmachen.

Das waren jetzt sehr prinzipielle Einwände gegen die industrielle Nutzung von Kernenergie, aber sie sind allein aus den letzten 20 Jahren hinreichend durch Geschehnisse belegt.

Wobei Du bitte nicht übersiehst, dass ich "industrielle Kernenergienutzung" schrieb, denn im Maßstab der wissenschaftlichen Erforschung und der dazu genügenden Mini-Dimension von Anlagen oder auch nur noch Computersimulation stellt die Atomenergie ungleich geringere Risiken dar.

Für die wirtschaftliche Nutzung der Atomkraft fehlt es den bisherigen Lösungen noch an jeglicher Genialität. Sie sind noch zu kompliziert im Verständnis und in der Realisierung. Der Durchbruch wäre erst in dem Moment gegeben, wenn die Sicherheit nicht mehr dadurch vergrößerte, dass man Kontrolltechnik auf Kontrolltechnik packt, sondern in der Basistechnik Vereinfachungen findet.

Allerdings ist auch solche Forschung nicht ungefährlich, denn das Risiko der Wissensaneignung durch Leute, die damit Unsinn treiben, vergrößert sich mit jedem Labor, mit jeder kernphysikalischen Studie.

Wir müssen uns also fragen, ob es sich rechnet, all diese Risiken beherrschbar zu machen oder ob nicht die intellektuellen und finanziellen Ressourcen von vornherein stärker in jene Bereiche fließen sollten, für die Risiko-Kalkulationen zu vollständig anders dimensionierten Ergebnissen kommen.

Bei allem sollte Kernenergie nicht zur Glaubensfrage werden, das mit ewigen Ja oder ewigen Nein zu beantworten wäre, sondern eher zu den Fragen führen: Wie wirken sich die kurzsichtigeren Gewinnerwartungen auf die Energiemarkt- und Umweltentwicklung aus?
Was lief schief und bedarf der Korrektur?

Mit den Mrd. für die Atomenergie ließen wir uns auf den falschen Gaul setzen. Es war absehbar, von vielen auch tatsächlich gesehen, aber durch den Missbrauch des Themas im politischen Tagesgeschäft nur selten sachlich. Letztlich setzten sich die AKW-Investoren durch und ließen sich ein wenig zähmen, als das politische Risikoverständnis in Gesetzen und Verordnungen nachwuchs. - Aber nun stehen die Anlagen und die Betreiber mögen ihre Investitionsentscheidungen möglichst lang in der Rendite sehen. Wen kann da wundern, dass sie sich gegen Trittin wehren? Und wen kann wiederum wundern, dass Trittin nicht mehr herausholte, wenn er bei einem solchen Versuch seinen schönen Job verloren hätte?

Ich habe da also für allerlei Verständnis und mag mich auch solcher Verdächtigungen nicht enthalten. Ich kann mich irren, wenn es um Motive geht, aber Gesagtes liegt so nahe, dass man es zumindest in Betracht zu ziehen hat.

Markus Rabanus >> Diskussion

31 Januar 2003

Gutachten zu Flugzeugangriffen auf AKW übergeben

Bund und Länder vereinbaren gemeinsames Vorgehen
Pressemitteilung BMU.de

Das Bundesumweltministerium hat gestern Vertretern der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig Holstein ein Gutachten der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) zu den Auswirkungen terroristischer Flugzeugangriffe auf Atomkraftwerke übergeben. Das Gutachten wurde im Rahmen einer Besprechung über das weitere Vorgehen von Bund und Ländern überreicht, zu der Staatssekretär Rainer Baake ins Bundesumweltministerium nach Berlin eingeladen hatte.

Bund und Länder haben in diesem Gespräch ihre Entschlossenheit bekräftigt, dafür zu sorgen, dass der Schutz der Kernkraftwerke vor Angriffen aus der Luft erhöht wird. Das Bundesumweltministerium wird die betroffenen Länder auf Abteilungsleiterebene zu weiteren Gesprächen zu dieser Thematik einladen, um das weitere Vorgehen möglichst im Konsens abzustimmen. Die Bundesaufsicht und die Länder werden die weitere Vorgehensweise frühzeitig mit den Betreibern erörtern.

Bund und Länder sind sich einig, die Ergebnisse des GRS-Gutachtens, welches abstrakte und theoretische Szenarien zu Flugzeugangriffen auf Atomanlagen enthält, vertraulich zu behandeln, um auszuschließen, dass diese Informationen von potentiellen Tätern für kriminelle Handlungen missbraucht werden können.

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KOMMENTAR der Redaktion: Die Vertraulichkeit wird wenig bringen, denn auch Terroristen wissen, wie Atomkraftwerke aussehen und wie leicht es wäre, sich mit einem Flugzeug darauf zu stürzen. - Wer die Terrorgefahr "ernst nimmt", wie uns Bürgern seit dem 11.09.2001 immer wieder angeraten wird, darf keine Atomkraftwerke betreiben. So klar und bitter für die Atomlobby muss die Debatte verlaufen. (Markus Rabanus)
>> www.inidia.de/atomterrorismus.htm

Sprachlexikon der Atomlobbyisten

Die Atomwirtschaft befleißigt sich in einer Begrifflichkeit, wie sie weder technisch noch sprachwissenschaftlich vertretbar ist, sondern einzig und allein propagandistischen Zwecken dient.

Letztes Update Mai 2011

Begriffe: Atomenergie, Kernenergie, Radioaktivenergie

In den Anfängen der Atomenergienutzung war man noch so stolz darauf, dass niemand den Begriff "Atomenergie" scheute. Daher kam es zu Namensgebungen wie bspw. "Deutsches Atomforum e.V.", "EUROATOM" usw., aber schon bald wurden trotz der permanenten Informationsunterdrückung erste "Störfälle" bekannt, die erahnen ließen, dass die sogenannte "friedliche Nutzung der Atomenergie" alles andere als "beherrscht" gelten kann, zumal die Atomkraftwerksbetreiber in den entscheidenden Teilbereichen weder technisch noch personell gewährleisten können, die radioaktive Kettenreaktion einfach abzuschalten, wenn ein Störfall den "geordndeten Betrieb" unterbricht, wie es z.B. durch Terroranschläge, "austickendes Personal", Materialermüdung, Erdbeben und (Natur-)Katastrophen anderer Art passieren kann.
Die Begriffe "Atomkraft" und "Atomenergie" wurden mehr und mehr mit den Folgen eines Atomkriegs assoziiert, zumal großflächige Verseuchung durch Radioaktivität Folgen einer Superhavarie vorstellbar wurden, so dass diese "Atombegriffe" für die Atomlobby an Attraktivität verloren.

Deshalb setzte die Atomlobby mehr und mehr den Begriff "Kern" anstelle von "Atom" durch und begründete es fachlich einigermaßen zutreffend damit, dass der Begriff "Atom" durch die Spaltbarkeit widerlegt sei, während "Kerne" zu spalten solchen Widerspruch vermeidet. Dass Begriffe oftmals einen von der technischen Genauigkeit abweichenden Charakter haben, wird den Begriffemachern der Atomlobby zwar durchaus bewusst sein, zumal auch sie im Urlaub "Sonnenuntergänge" genießen, obwohl sich nur die Erde dreht, aber die propagandistischen Vorteile der "kernigen" Begriffe liegen auf der Hand: wie "kerngesund" usw.

Ginge es um technische Exaktheit bei der Atomenergie, so ist auch der Begriff "Kern" falsch, denn es geht um die Energiegewinnung aus Radioaktivität. Wenn schon die Atomlobby genau sein möchte, dann müsste sie ihre Atomkraftwerke "Radioaktivkraftwerke" nennen, denn die Kerne machen ihnen nichts heiß, aber die Radioaktivität. Ob die Atomlobby ihre Texte nun umdichten wird? Keineswegs, denn "radioaktiv" ist für ihre Werbeansprache unbrauchbar, nämlich zu wahr.

Markus Rabanus

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Weitere Propagandabegriffe der Atomlobby

Diskussion

- www.dialoglexikon.de/entsorgung.htm

- www.dialoglexikon.de/endlagerung.htm

- www.dialoglexikon.de/energieluecke.htm

- www.dialoglexikon.de/friedliche_nutzung_der_kernenergie.htm

- www.dialoglexikon.de/ .... htm

Diskussion

18 Januar 2003

Jürgen Trittin: In der Bundesrepublik wird kein ausländischer Atommüll endgelagert

Bundesumweltminister weist Darstellung der "HAZ" entschieden zurück
Pressemitteilung BMU.de

Zu einem Artikel der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" unter der Überschrift "Rot-Grün erwägt gemeinsame Endlager für EU-Atommüll" erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:

Die in der HAZ aufgestellte Behauptung, Rot-Grün schließt gemeinsame europäische Endlager für hochradioaktiven Atommüll nicht mehr aus, entbehrt jeglicher Grundlage. Das für diese Behauptung ausgesuchte Zitat aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zum Nuklearpaket der EU-Kommission gibt nicht die Meinung der Bundesregierung wieder, sondern beschreibt -- deutlich gekennzeichnet - die Position der EU-Kommission. Wörtlich heißt es nach der Wiedergabe der Position der EU-Kommission im Folgesatz: "Die Bundesregierung besteht jedoch für Deutschland auf einer nationalen Endlagerlösung."

Die Bundesregierung hat sich wiederholt und klar zum Grundsatz der nationalen Endlagerung bekannt. Diese Auffassung gilt ohne Einschränkung und wird auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage bekräftigt. Das bedeutet, dass Abfälle aus anderen Ländern nicht in Deutschland endgelagert werden.

Ich habe wiederholt und auch im EU-Ministerrat darauf hingewiesen, dass die von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienentwürfe zur Atomsicherheit und zur Endlagerung für das Bundesumweltministerium aus inhaltlichen und formalen Gründen in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig sind. Dieses ist auch der Antwort auf die Kleine Anfrage zu entnehmen, wo es unter 3. heißt: "Die Inhalte des Entwurfs für eine Richtlinie über abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle entsprechen inhaltlich nicht den Vorstellungen der Bundesregierung."

Völlig an den Haaren herbeigezogen ist die Unterstellung der HAZ, solche von der EU-Kommission gewünschten und von der Bundesregierung abgelehnten Transporte könnten nach Gorleben gehen. Der einzige, der Gorleben zum Atomklo Europas machen wollte ist der CDU-Schattenumweltminister in Niedersachsen Lutz Stratmann. Ich dagegen habe wegen massiver Zweifel an der Geeignetheit des Standorts Gorleben die Erkundung des Endlagers unterbrochen und einen Baustopp verhängt. Es waren CDU und FDP, die erst am Freitag im Haushaltsausschuss des Bundestages den Weiterbau des Endlagers Gorleben beantragt haben - damit aber an der Mehrheit von SPD und Grünen gescheitert sind.

Die Suche nach einem geeigneten nationalen Endlagerstandort in Deutschland wird nunmehr in einem transparenten und geordneten Verfahren verlaufen. Ziel ist es, bis 2030 ein betriebsbereites Endlager in tiefen geologischen Formationen für alle Arten radioaktiven Mülls aus der Bundesrepublik Deutschland verfügbar zu haben.

Der von mir eingesetzte Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AKEnd) hat ein Verfahren für die Suche und Auswahl eines Endlagers entwickelt, in das alle Arten und Mengen in Deutschland anfallender radioaktiver Abfälle sicher endgelagert werden sollen. Mit dem Abschlussbericht des AKEnd, der mir im Dezember übergeben worden ist, liegt zum ersten Mal ein systematischer Ansatz für die Auswahl eines Endlagerstandortes in Deutschland vor, der nicht nur auf technische, sondern auch auf sozialwissenschaftliche Aspekte abstellt. Die Endlagersuche wird so vom Kopf auf die Füße gestellt. Dieser Bericht soll in den nächsten zwei Jahren breit in der Öffentlichkeit diskutiert werden.

Das Ziel, bis 2030 ein betriebsbereites Endlager verfügbar zu haben, hält der AkEnd für ambitioniert, aber machbar, wenn das Auswahlverfahren zügig legitimiert und durchgeführt wird. Damit hat er eine wissenschaftlich begründete Gegenposition zur atomfreundlichen EU-Kommission eingenommen, die ein solches Lager bereits 2018 für möglich hält und die - anders als wir - die Einlagerung von ausländischem Atommüll in Deutschland nicht außchließen möchte.

Hinweis:
Auf die Frage: "Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung denkbar, dass es in Europa Endlagerstätten geben wird, die von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam genutzt werden könnten, und wenn ja, was bedeutet dies für mögliche Transportwege des radioaktiven Abfalls?"

lautet die Antwort der Bundesregierung:

"In Artikel 5 Abs.4 des in der Antwort zu Frage 11 genannten Richtlinienentwurfes wird als möglicher Entsorgungsweg die Ausfuhr radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente in einen anderen Mitgliedstaat oder ein Drittland eigens erwähnt. Aus Sicht der Europäischen Kommission stellt der Export in andere Länder für Mitgliedstaaten mit sehr begrenzten Abfallmengen die aus umweltpolitischer, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Sicht wahrscheinlich sinnvollste Lösung dar. In solchen Fällen könnte die Zulassung grenzüberschreitender Transporte in Frage kommen. Die Bundesregierung besteht jedoch für Deutschland auf einer nationalen Endlagerlösung."

07 Januar 2003

BMU: AKW-Obrigheim geht spätestens am 15. November 2005 vom Netz

Obrigheim-Vertrag rechtskräftig
Pressemitteilung BMU.de

Der zwischen dem Bundesumweltministerium und den Betreibern des Kernkraftwerks Obrigheim (KWO) ausgehandelte Vertrag zur Abschaltung des AKW ist von beiden Seiten unterschrieben und damit rechtskräftig geworden. Der öffentlich-rechtliche Vertrag legt fest, dass die Zustimmung der Bundesregierung zur Übertragung von 5,5 Terawattstunden vom Block 1 des Atomkraftwerks Philippsburg auf das KWO am 15. November 2005 unwirksam wird.

Um Rechtsstreitigkeiten und daraus folgende Unsicherheiten auszuschließen, hatten sich EnBW und BMU Ende des vergangenen Jahres darauf verständigt, die am 14. Oktober 2002 getroffene politische Einigung zur Strommengenübertragung von Philippsburg nach Obrigheim nicht in einem förmlichen Genehmigungsbescheid, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln. "Für die betroffenen Unternehmen, die zuständigen Behörden und die Öffentlichkeit schafft dieser Vertrag Rechtssicherheit. Damit steht unwiderruflich fest, dass Obrigheim in der laufenden Wahlperiode abgeschaltet wird", sagte der Staatsekretär im Bundesumweltministerium, Rainer Baake.

Der Vertrag legt fest, dass über die genehmigten Elektrizitätsmengen von 5,5 TWh hinaus keine weiteren Strommengen auf das KWO übertragen werden dürfen. Das Bundesumweltministerium sichert zu, das Verfahren zur Erteilung der Genehmigung für die Stilllegung des KWO im Rahmen seiner Zuständigkeit und des geltenden Rechts zu fördern.

01 Januar 2003

AKW-Steckbrief Kernkraftwerk Kashiwazaki-Kariwa

Letzte Aktualisierung dieses AKW-Steckbriefs: 15.04.2011

Das Kernkraftwerk Kashiwazaki-Kariwa (jap. 柏崎刈羽原子力発電所, Kashiwazaki Kariwa genshiryoku hatsudensho) ist eines der aktiven Kernkraftwerke in Japan. Es ist teils in der Stadt Kashiwazaki und teils im Dorf Kariwa in der Präfektur Niigata gelegen. Der erste Reaktor wurde 1985 fertiggestellt, sechs weitere folgten. Es ist seit Anfang 2003 mit sieben Kernreaktoren und einer installierten Gesamtleistung von 8.212 MW das leistungsstärkste Kernkraftwerk der Welt. Das Areal der Anlage umfasst 4,2 km² und liegt an der Küste des Japanischen Meeres.
Die Reaktoren 1 bis 3 wurden ab 1985 von der Firma Toshiba fertiggestellt.[1] Der vierte und fünfte Reaktor wurde von Hitachi geliefert.[2] Der sechste Reaktor ist von General Electric und Toshiba. Der siebte stammt von General Electric und Hitachi. Die Brennelemente vom Typ ATRIUM-9 mit einer Gitterteilung von 9×9 stammen von der Firma Siemens. Der Betreiber ist Tōkyō Denryoku (TEPCO).

STÖRFÄLLE

Im Mai 2000 musste der Block 6 vorläufig abgeschaltet werden, nachdem 300-fach erhöhte Iodwerte im Kühlkreislauf gemessen wurden. 2002 stellte sich heraus, dass 16 Jahre lang Berichte des Betreibers TEPCO gefälscht und Inspektionen aus Kostengründen verschleppt worden waren. Alle TEPCO-Kernkraftwerke wurden daraufhin heruntergefahren. Am 16. Mai 2003 war die Überprüfung beendet, und die Anlage konnte erneut angefahren werden.[3]
Am 16. Juli 2007 führte ein Erdbeben der Stärke 6,6 auf der Richterskala in der Region zu einem Transformatorbrand im Kernkraftwerk, der nach etwa zwei Stunden gelöscht werden konnte. Nach ersten Angaben der TEPCO kam es dabei nicht zur Freisetzung von radioaktivem Material, diese Aussage wurde jedoch später revidiert: Austritt unterhalb der Dosis-Grenzwerte. Nach derzeitigem Informationsstand sind größere Mengen Wasser aus dem Reaktor ausgetreten, wobei radioaktives Material ausgeschwemmt wurde. Auch 800 Liter Öl sind ausgelaufen. Zudem fielen eine unbekannte Anzahl Behälter mit radioaktiv kontaminierter Kleidung um, deren Deckel sich dabei teilweise öffneten.
Bei dem Erdbeben traten Bodenbeschleunigungen auf, welche die offiziellen Extrema der Schätzwerte für diesen Standort um das bis zu Zweieinhalbfache überschritten. „Wir haben bei der Planung des Kraftwerks nicht angenommen, dass ein Beben dieser Stärke auftreten könnte“, sagte ein Sprecher von TEPCO drei Tage nach dem Unfall. „Aber nachdem wir auf die Daten über die Nachbeben geschaut haben, haben wir begriffen, dass die Verwerfung direkt unter der Kernkraftanlage entlang läuft.“
Nicht für jeden ereignete sich dies allerdings überraschend: Bei den ursprünglichen offiziellen geologischen Untersuchungen war zwar eine Bruchkante in mehreren Kilometern Entfernung, aber nicht unter dem Reaktor diagnostiziert worden, allerdings hatten neuere Gutachten durchaus eine Verwerfung direkt unter dem Reaktor angezeigt. Eine aus diesem Grunde im Jahr 2005 von Anwohnern verlangte Aufhebung der Betriebsgenehmigung wies der Oberste Gerichtshof in Tokio mit dem Verweis auf offizielle Gutachten zurück: Es handele sich um keine aktive Verwerfung. [4]
Die gesamte Anlage wurde wegen Erdbebenschäden durch das Niigata-Chūetsu-Küstenerdbeben 2007 für 21 Monate abgeschaltet.
Am 5. März 2009 erlitt ein Mitarbeiter bei einem Brand leichte Verletzungen im Gesicht. Das Feuer konnte nach etwa 90 Minuten gelöscht werden. Laut Betreiber war die Reaktorsicherheit nicht gefährdet. Die Brandursache ist noch unklar.
Am Morgen des 19. November 2009 kam es erneut zu einem Zwischenfall, bei dem Rauch aus dem Kraftwerk austrat.

Quelle, Fußnoten und mehr WIKIPEDIA